Nach dem Lesen dieses Artikels werden Verkäufer lernen
- ✅ Wann ein Gewerbe angemeldet werden muss und wann nur eine Steueranmeldung erforderlich ist
- ✅ Den Unterschied zwischen Kleinunternehmern und Pauschalversteuerern
- ✅ Geschäftsarten: Offline, Online, Vermietung von Vermögenswerten
- ✅ Vorschriften zur Rechnungsführung für Kleinunternehmer ab 2026
1. Muss man für den Online-Verkauf ein Gewerbe anmelden?
Fall 1: Nur Online-Verkauf (ohne Geschäftslokal)
Gemäß den Vorschriften: Eine Gewerbeanmeldung ist nicht zwingend erforderlich, aber eine Steueranmeldung ist Pflicht.
Wenn Sie:
- Waren über Facebook, Zalo, TikTok verkaufen
- Auf E-Commerce-Plattformen verkaufen (Shopee, Lazada, TikTok Shop)
- Keinen festen Geschäftsstandort haben
→ Sie müssen sich beim Finanzamt Ihres Wohnortes zur Steueranmeldung melden. Ihre Steuernummer ist Ihre Bürger-ID-Nummer.
Wichtiger Hinweis
Obwohl die Vorschriften keine Gewerbeanmeldung vorschreiben, verlangen einige lokale Finanzämter dennoch eine Gewerbeerlaubnis, bevor sie die Steueranmeldung durchführen.
Empfehlung: Kontaktieren Sie das Finanzamt Ihres Wohnortes direkt, um sich vorher zu erkundigen.
Fall 2: Mit Geschäftslokal oder Geschäftsstandort
Eine Gewerbeanmeldung ist zwingend erforderlich bei der Gemeindeverwaltung (UBND) des Ortes, an dem sich der Geschäftsstandort befindet.
Prozess:
- Einreichung des Antrags auf Gewerbeanmeldung bei der Gemeindeverwaltung (UBND)
- Erhalt der Gewerbeanmeldebescheinigung (mit der Betriebsnummer)
- Diese Nummer ist gleichzeitig die Steuernummer des Betriebs
Fall 3: Vermietung von Vermögenswerten (Häuser, Autos, Geräte usw.)
Eine Gewerbeanmeldung ist nicht zwingend erforderlich, nur eine Steueranmeldung.
Ähnlich wie beim Online-Verkauf können jedoch einige Gemeinden unterschiedliche Anforderungen haben.
2. Was ist der Unterschied zwischen Kleinunternehmern und Pauschalversteuerern?
Dies sind zwei verschiedene Methoden zur Steuerberechnung für Kleinunternehmer:
| Kriterium | Kleinunternehmer (Hộ kê khai) | Pauschalversteuerer (Hộ khoán) |
|---|---|---|
| Zielgruppe | Umsatz > 500 Millionen VND/Jahr | Umsatz ≤ 500 Millionen VND/Jahr |
| Steuerberechnungsmethode | Selbstdeklaration des tatsächlichen Umsatzes | Die Steuerbehörde legt einen festen Steuersatz fest |
| Steuererklärungsfrist | Monatlich oder vierteljährlich | Jährlich (Erhalt einer Benachrichtigung vom Finanzamt) |
| Rechnungen | Elektronische Rechnungen müssen verwendet werden | Nicht zwingend erforderlich |
| Buchführung | Buchführung muss erfolgen | Einfacher |
| Digitale Signatur | Erforderlich | Nicht zwingend erforderlich |
Beispiel: Frau Lan verkauft Kosmetik
Situation 1: Frau Lan verkauft online über Facebook, mit einem Umsatz von ca. 300 Millionen VND/Jahr. → Frau Lan gehört zur Gruppe der Pauschalversteuerer oder zur Deklaration für jeden einzelnen Anfall.
Situation 2: Frau Lan eröffnet ein Geschäft mit einem Umsatz von 800 Millionen VND/Jahr. → Frau Lan gehört zur Gruppe der Kleinunternehmer, muss ihre Steuern vierteljährlich deklarieren und elektronische Rechnungen verwenden.
3. Was ist mit dem Verkauf über E-Commerce-Plattformen?
Wenn Sie auf E-Commerce-Plattformen mit Zahlungsfunktion verkaufen (Shopee, Lazada, TikTok Shop...), wird die Plattform:
- ✅ Steuern abziehen direkt von jeder Bestellung
- ✅ Steuern für Sie an den Staatshaushalt abführen
Das bedeutet: Für Umsätze, die von der Plattform abgezogen wurden, müssen Sie keine weiteren Steuern deklarieren.
Aber beachten Sie:
Wenn Sie sowohl über Plattformen als auch außerhalb von Plattformen verkaufen (Facebook, Zalo, eigene Website ...), dann gilt:
- Abzug durch die Plattform → Keine Deklaration erforderlich
- Außerhalb der Plattform verkaufte Teile → Müssen selbst Steuern deklarieren
❓ Frage: Jahresumsatz unter 500 Millionen VND, kann die einbehaltene Steuer erstattet werden?
Wenn Ihr Gesamtjahresumsatz unter 500 Millionen VND liegt (steuerbefreit), die Plattform aber bereits im Laufe des Jahres Steuern einbehalten hat → Für die Steuererstattung gibt es noch keine genauen Anweisungen, man muss auf neue Rundschreiben warten.
4. Vorschriften zur Rechnungsführung für Kleinunternehmer ab 2026
Wichtige Neuerungen
Ab 2026 sind Kleinunternehmer verpflichtet, eine Rechnungsführung zu implementieren (Buchführung), abhängig von der Umsatzgruppe:
| Gruppe | Umsatz/Jahr | Anzahl der Buchhaltungsbücher |
|---|---|---|
| Gruppe 1 | ≤ 500 Millionen VND | 1 Buchhaltungsbuch (Umsatzbuch) |
| Gruppe 2 | > 500 Millionen - 3 Milliarden VND | 1 Buchhaltungsbuch |
| Gruppen 3, 4 | > 3 Milliarden VND | 4 Buchhaltungsbücher |
Gute Nachricht: Die Rechnungsführung für Kleinunternehmer ist sehr einfach und nicht so komplex wie für Unternehmen. Sie müssen keine Buchungssätze oder Rechnungslegungsprinzipien kennen, um es tun zu können.
Müssen Kleinunternehmer einen Finanzbericht einreichen?
Nein. Ein Finanzbericht gilt nur für Unternehmen/Gesellschaften.
5. Wer darf die Buchhaltung für Kleinunternehmer führen?
Gemäß den Vorschriften sind folgende Personen berechtigt, die Buchhaltung für Kleinunternehmer zu führen:
- ✅ Der Inhaber des Kleinunternehmens
- ✅ Eltern, Ehepartner, Kinder, Geschwister des Inhabers
- ✅ Manager, die im Kleinunternehmen tätig sind
- ✅ Lagerverwalter, Kassierer (Nebenbeschäftigung)
- ✅ Externe Buchhalter oder Buchhaltungsdienstleister
Anders ausgedrückt: Fast jeder kann die Buchhaltung für ein Kleinunternehmen führen, solange der Inhaber zustimmt.
6. Eröffnung eines Bankkontos für ein Kleinunternehmen
Wenn eine Gewerbeerlaubnis vorliegt:
Bringen Sie die Gewerbeanmeldebescheinigung zur Bank, um ein Konto im Namen des Kleinunternehmens zu eröffnen.
Wenn nur eine Steueranmeldung vorliegt (Online-Verkauf):
Bringen Sie die Steueranmeldebescheinigung zur Bank, um ein Konto zu eröffnen.
Checkliste: Richtig mit dem Geschäft beginnen
- Geschäftsart bestimmen: Online-Verkauf / Mit Geschäftslokal / Vermietung von Vermögenswerten
- Kontaktieren Sie das örtliche Finanzamt, um sich nach Anmeldepflichten zu erkundigen
- Gewerbeanmeldung (falls erforderlich) bei der Gemeindeverwaltung (UBND)
- Steueranmeldung und Erhalt der Steuernummer
- Eröffnung eines separaten Bankkontos für das Geschäft
- Informieren Sie sich über Ihre steuerlichen Deklarationspflichten (lesen Sie den nächsten Artikel)
Häufige Fehler
-
Annahme, dass Online-Verkäufe keine Anmeldung erfordern → Falsch! Eine Steueranmeldung ist trotzdem erforderlich.
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Verwendung eines persönlichen Kontos für geschäftliche Zwecke → Es ist ratsam, ein separates Konto zu eröffnen, um die Verwaltung zu erleichtern und die Transparenz bei Steuerprüfungen zu gewährleisten.
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Keine Aufbewahrung von Eingangsrechnungen → Wenn Sie unter die Kleinunternehmerregelung fallen, benötigen Sie Rechnungen, um abzugsfähige Ausgaben nachzuweisen.
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Ignorieren von Umsätzen außerhalb von Plattformen → Die Plattform zieht nur Steuern von Verkäufen auf der Plattform ab, für den Rest müssen Sie selbst Steuern deklarieren.
7. Zusammenfassung
Online- oder Offline-Verkauf ist untrennbar mit Steuerpflichten und der Verantwortung für die Finanzverwaltung verbunden. Ein richtiges Verständnis dafür, wann eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist und wann nur eine Steueranmeldung, sowie ein klares Verständnis der aktuell angewandten Steuerverwaltungsmethoden helfen Verkäufern, rechtliche Risiken zu vermeiden und ihr Geschäft nachhaltiger zu führen. Angesichts der zunehmenden Verbreitung von Multi-Channel-Verkäufen kann die manuelle Verwaltung von Bestellungen, Umsätzen und Cashflows leicht zu Fehlern führen. GTG CRM unterstützt Verkäufer bei der zentralisierten Verwaltung von Bestellungen aus verschiedenen Kanälen wie E-Commerce-Plattformen, sozialen Medien und eigenen Vertriebskanälen, aggregiert Umsätze und erstellt Berichte zur Überwachung und Steuererklärung. Dies ist eine Lösung, die Verkäufern hilft, sowohl effektiv zu wirtschaften als auch die geltenden Vorschriften einzuhalten.
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