Ab dem 01.01.2026 wird die Steuerbehörde die Verwaltungsmodelle für Kleinunternehmer umstellen und den Mechanismus der Pauschalsteuer beenden, hin zu einer Erklärung auf Basis des tatsächlichen Umsatzes. Dies ist eine große Veränderung, da die Verantwortung für die „Selbstermittlung, Selbstdeklaration, Selbstzahlung“ direkt mit den Verkaufsdaten, Rechnungen und Belegen jedes Kleinunternehmers verbunden sein wird, anstatt mit einem vorher festgelegten Steuersatz.
Steuerberechnung und -deklaration nach dem 01.01.2026
Der Kernpunkt der Phase nach dem 01.01.2026 ist: Die Steuerbehörde verwaltet auf Basis des tatsächlichen Umsatzes und Kleinunternehmer benötigen ausreichend klare Daten für eine korrekte Deklaration.
Was bedeutet „Selbstdeklaration, Selbstzahlung“?
- Selbstermittlung des steuerpflichtigen Umsatzes: Umsatz aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen im Berichtszeitraum.
- Selbsterstellung der Steuererklärung: Einreichung der Erklärung im vorgeschriebenen Formular und Zeitraum.
- Selbstzahlung der Steuern fristgerecht: nach Ermittlung des zu zahlenden Steuerbetrags gemäß den Anweisungen.
Hinsichtlich der Umsetzungsrichtung hat die Steuerbehörde klar kommuniziert, dass Kleinunternehmer sich ab 2026 an die Deklaration und Selbstzahlung gewöhnen und darauf umstellen sollen.
Weitere detaillierte Informationen finden Sie unter: Link
Diagramm zur Selbstdeklaration und Selbstzahlung
Häufige Fälle von Deklarationen
Derzeit kommuniziert das Finanzministerium die Formulare und vereinfachten Verfahren in Richtung einer Vereinfachung der Steuererklärungen, Gruppierung nach Objekten und Methoden der Steuerberechnung (z. B. Gruppen, die keine Mehrwertsteuer oder Einkommensteuer zahlen müssen; Gruppen, die nach Umsatz zahlen; Gruppen, die nach steuerpflichtigem Einkommen berechnen). Diese Informationen sind in den Berichten der Regierungspresse über die Formulare und Verfahren der Steuerverwaltung für Kleinunternehmer enthalten, zusammen mit einer Beschreibung der voraussichtlichen Formulare im Entwurf der Verordnung. Detaillierte Informationen zu den zu deklarierenden Fällen finden Sie unter Link.
Wichtiger Hinweis: Die spezifischen Formulare können weiterhin gemäß den offiziellen Leitlinien aktualisiert werden, aber die „Denkweise“ bleibt die Deklaration basierend auf Geschäftsdaten. Steuererklärungsformulare
Warum elektronische Rechnungen und Verkaufsdaten zum „Rückgrat“ werden
Mit der Umstellung auf die Deklaration basieren die Daten für die Deklaration nicht mehr auf „pauschalen Schätzungen“, sondern auf:
- Umsatz pro Bestellung
- Elektronische Rechnungen
- Umsatzaufzeichnungen, relevante Belege (je nach Fall)
Parallel zur Umstellung treiben das Finanzministerium und die Steuerbehörden Digitalisierungsaktivitäten voran, um Kleinunternehmer ab 2026 bei der elektronischen Deklaration zu unterstützen.
Aktueller Stand und „Engpässe“ bei der Fertigstellung der Deklaration kurz vor der Frist
Als die Pauschalsteuer noch galt, waren viele Kleinunternehmer es gewohnt, „zu zahlen, wenn es fällig ist“. Mit der Umstellung auf den Deklarationsmechanismus konzentriert sich der Druck jedoch auf vier Punkte:
- Umsatz aus mehreren Kanälen: Marktplätze, soziale Medien, Geschäfte, Freiberufler… die genaue Ermittlung der Zahlen ist ohne System schwierig.
- Fehlende Transaktionshistorie: Das Fehlen von Bestellprotokollen und Abgleiche macht die Umsatzaddition fehleranfällig.
- Rechnung nicht mit Transaktion verbunden: Einzelne Rechnungen erschweren den Abgleich und führen zu fehlerhaften Zahlen.
- Aufschieben der Arbeit bis zum Ende des Zeitraums: Je näher die Frist rückt, desto höher ist das Risiko der verspäteten Einreichung oder einer überstürzten Deklaration.
Die Steuerbehörde führt auch Hochdruck-Kampagnen durch, um Kleinunternehmer vor dem Umstellungstermin beim „Gewöhnen an die Deklaration“ zu unterstützen, was auf eine große Veränderung der Gewohnheiten und der betrieblichen Kapazitäten hinweist.
Regelungen zu Fehlern bei der Deklaration und Sanktionen
Nachfolgend sind typische Bußgelder gemäß der Verordnung Nr. 125/2020/ND-CP der Regierung über die Ahndung von Verstößen gegen Steuer- und Rechnungslegungsvorschriften aufgeführt.
Einreichung der Steuererklärung nach Ablauf der Frist
Gemäß Artikel 13 der Verordnung Nr. 125/2020/ND-CP werden die Strafen für die verspätete Einreichung von Steuererklärungen nach der Anzahl der Tage der Verzögerung festgelegt, z. B.:
- 01 bis 05 Tage (und mildernde Umstände): Verwarnung
- 01 bis 30 Tage: Geldstrafe von 2.000.000 bis 5.000.000 VND
- 31 bis 60 Tage: Geldstrafe von 5.000.000 bis 8.000.000 VND
- 61 bis 90 Tage (oder ähnliche Fälle wie in Absatz 4 genannt): Geldstrafe von 8.000.000 bis 15.000.000 VND
- Über 90 Tage (mit den gesetzlich festgelegten Bedingungen): Geldstrafe von 15.000.000 bis 25.000.000 VND
Falsche Deklaration, die zu einer zu geringen Steuervorauszahlung führt
Gemäß Artikel 16 der Verordnung Nr. 125/2020/ND-CP gibt es Bußgelder als Prozentsatz, einschließlich eines Falls, in dem 20 % des zu niedrig deklarierten Steuerbetrags oder des zu hoch erstatteten oder befreiten Steuerbetrags als Strafe erhoben wird, je nach Verhalten und Anwendungsbedingungen.
(Auszug aus der Verordnung Nr. 125/2020/ND-CP vom Regierungsportal)
Welche Rolle spielt GTG CRM in dieser Umstellungsphase?
GTG CRM ist nicht für die „Deklaration oder Zahlung“ zuständig. Seine am besten geeignete Rolle in der Umstellungsphase ist es, Kleinunternehmern zu helfen, ihre Betriebsdaten zu standardisieren, um korrekt und rechtzeitig zu deklarieren, insbesondere wenn das Modell auf den tatsächlichen Umsatz umgestellt wird.
- Zentralisierung von Ausgangs- und Eingangsrechnungen an einem Ort: Dadurch können die Zahlen für den Berichtszeitraum schneller ermittelt werden und die manuelle Addition aus mehreren Kanälen wird reduziert.
- Verknüpfung elektronischer Rechnungen mit tatsächlichen Transaktionen: Dies erleichtert den Abgleich, wenn der Umsatz pro Berichtszeitraum überprüft werden muss.
- Reduzierung des Risikos des „Notfallhandelns“: Da die Daten chronologisch erfasst werden, müssen sie nicht erst am Ende des Zeitraums zusammengefasst werden.
- Unterstützung der betrieblichen Disziplin: Shop-Besitzer und interne Buchhalter verfügen über dieselbe Datenquelle zur gegenseitigen Überprüfung.
Die Digitalisierungsinitiativen für Kleinunternehmer werden ebenfalls von den Aufsichtsbehörden stark vorangetrieben, sodass die Standardisierung von Verkaufsdaten und Rechnungen ein proaktiver Ansatz ist.
Vorschlag für ein Beispielfoto: Bild eines „One Dashboard“ mit Umsatz, Bestellungen, elektronischen Rechnungen und Exportmöglichkeit für Abgleichdateien.
Fazit
Ab dem 01.01.2026 ist die Umstellung auf die Selbstdeklaration und Selbstzahlung eine große Veränderung der Gewohnheiten und der Datenorganisation. Während die Pauschalsteuer bisher dazu führte, dass viele Kleinunternehmer wenig mit Buchhaltungsunterlagen zu tun hatten, wird nach diesem Stichtag die entscheidende Faktor sein, klare Umsatzdaten pro Berichtszeitraum zu haben, Rechnungen vorweisen zu können und diese abgleichen zu können.
Setzen Sie das Gelesene in die Realität um – mit GTG CRM, kostenlos.
Jetzt anwenden