Bei der Körperschaftsteuererklärung (KSt) ist die korrekte Ermittlung der abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Ausgaben von entscheidender Bedeutung. Dies hilft Unternehmen nicht nur, Steuern legal zu optimieren, sondern auch, Risiken bei Steuerprüfungen zu vermeiden. Gleichzeitig spielt das elektronische Rechnungssystem eine Schlüsselrolle bei der Nachweisung der Angemessenheit dieser Ausgaben.

Dieser Artikel hilft Ihnen, die Arten von angemessenen Betriebsausgaben, die bei der Ermittlung der KSt abzugsfähig sind, sowie die Art und Weise, wie GTG CRM Unternehmen bei der effizienten Verwaltung von Rechnungen und Belegen unterstützt, genau zu verstehen.

Grundprinzipien für abzugsfähige Betriebsausgaben

Gemäß dem geltenden KSt-Gesetz müssen die zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzugsfähigen Ausgaben alle folgenden Bedingungen erfüllen:

Bedingungen für abzugsfähige Betriebsausgaben

  • Tatsächlich angefallene Ausgaben im Zusammenhang mit der Produktion und Geschäftstätigkeit
  • Vollständige und ordnungsgemäße Rechnungen und Belege gemäß den Vorschriften
  • Die Ausgabe gehört nicht zu den nicht abzugsfähigen Ausgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
  • Korrekt und vollständig erfasst in den Kosten für Waren und Dienstleistungen
  • Vollständig deklariert in den Buchhaltungs- und Steuerunterlagen

Gängige abzugsfähige Betriebsausgaben

1. Material- und Warenkosten

  • Kosten für den Kauf von Rohstoffen, die direkt in der Produktion verwendet werden
  • Kosten für den Kauf von Waren zum Verkauf
  • Kosten für Verbrauchsmaterialien und Werkzeuge

Hinweis: Es müssen gültige Eingangs-Mehrwertsteuer-Rechnungen und Zahlungsbelege vorhanden sein.

2. Arbeitskosten

  • Gehälter, Löhne und Zulagen
  • Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge (Anteil des Unternehmens)
  • Unfall- und Berufskrankenversicherungen
  • Gewerkschaftsbeiträge (gemäß dem vorgeschriebenen Satz)

3. Abschreibungen auf Anlagevermögen

  • Sachanlagen (Werkstätten, Maschinen, Geräte usw.)
  • Immaterielle Vermögenswerte (Software, Lizenzen usw.)
  • Müssen gemäß den Vorschriften abgeschrieben werden

4. Kosten für externe Dienstleistungen

  • Mietkosten für Büros und Werkstätten
  • Beratungs-, Prüfungs- und Rechtskosten
  • Transport- und Lieferkosten
  • Werbe- und Marketingkosten (innerhalb der zulässigen Grenzen)

5. Vertriebskosten

  • Transport- und Lagerkosten für Waren
  • Verpackungs- und Verpackungskosten
  • Provisionen und Handelsrabatte
  • Werbe- und Verkaufsförderungskosten (gemäß dem vorgeschriebenen Satz)

6. Verwaltungskosten des Unternehmens

  • Büromaterial, Strom, Wasser, Telefon
  • Kosten für Reparatur und Wartung von Anlagen
  • Kosten für die Versicherung von Anlagen
  • Schulungskosten für Mitarbeiter

7. Zinskosten

  • Zinsen für Betriebsdarlehen
  • Grenzwert: Die Darlehenszinsen dürfen das 1,5-fache des Marktzinssatzes nicht überschreiten (wenn das Darlehen nicht durch Vermögenswerte besichert ist oder von einem verbundenen Unternehmen stammt)

Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

1. Ausgaben ohne gültige Rechnungen oder Belege

  • Rechnungen, die nicht auf den Namen oder die Steuernummer des Unternehmens lauten
  • Rechnungen ohne Unterschrift und Stempel
  • Rechnungen von nicht tätigen oder steuerpflichtigen Unternehmen

2. Kosten für die Verletzung von Verwaltungsbestimmungen

  • Bußgelder für Verkehrsverstöße
  • Bußgelder für Steuerverstöße, verspätete Steuerzahlungen
  • Bußgelder für Umwelt-, Bauverstöße usw.

3. Ausgaben, die nicht mit der Produktion und Geschäftstätigkeit zusammenhängen

  • Persönliche Ausgaben des Unternehmers
  • Kosten für gemeinnützige Aktivitäten (es sei denn, sie sind gemäß den Vorschriften abzugsfähig)
  • Kosten für den Kauf persönlicher Vermögenswerte

4. Geschenke und Bewirtungskosten, die das Limit überschreiten

  • Bewirtungskosten, die die zulässige Grenze überschreiten (10 Millionen VND/Mal)
  • Kosten für Geschenke oder Spenden ohne spezifische Liste

5. Nicht zulässige Rückstellungen

  • Rückstellungen für Wertminderung von Vorräten (mit Ausnahme einiger spezieller Branchen)
  • Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen (mit Ausnahme von Finanzinstituten)

6. Sonstige Ausgaben

  • Körperschaftsteuer, Einkommensteuer (Anteil, der anstelle des Arbeitnehmers gezahlt wird)
  • Darlehenszinsen, für die das Eigenkapital keine Unterstützung bietet (über dem Satz)
  • Kosten aus illegalen Transaktionen

Anleitung zur Ermittlung abzugsfähiger Betriebsausgaben bei der Steuererklärung

Schritt 1: Klassifizierung der Ausgaben nach ihrer Art

Teilen Sie die Ausgaben in Gruppen ein:

  • Direkte Produktionskosten
  • Vertriebskosten
  • Verwaltungskosten des Unternehmens
  • Sonstige Kosten

Schritt 2: Überprüfung der Gültigkeit von Belegen

Checkliste:

  • ✅ Gültige Mehrwertsteuer-Rechnung vorhanden
  • ✅ Zahlungsbeleg vorhanden (Überweisung, Scheck usw.)
  • ✅ Wirtschaftsvertrag (bei großen Transaktionen)
  • ✅ Abnahmeprotokoll (falls erforderlich)
  • ✅ Informationen auf dem Beleg stimmen mit denen des Unternehmens überein

Schritt 3: Vergleich mit dem zulässigen Kostensatz

Einige Ausgaben haben eine maximale Abzugsgrenze:

  • Werbekosten: Nicht mehr als 15% der gesamten abzugsfähigen Kosten
  • Verkaufsförderungskosten: Nicht mehr als 15% der gesamten abzugsfähigen Kosten
  • Bewirtungskosten: Es muss eine Liste vorliegen, die keine unangemessene Höhe überschreitet
  • Darlehenszinsen: Nicht mehr als 150% des Marktzinssatzes (bei unbesicherten Darlehen)

Schritt 4: Erfassung und Aufbewahrung von Belegen

  • Belege nach dem Datum ihres Anfalls ordnen
  • Fortlaufende Nummerierung, Erstellung detaillierter Aufzeichnungen
  • Vollständige Aufbewahrung gemäß den Vorschriften (mindestens 10 Jahre)
  • Bereit für Inspektionen und Prüfungen

Schritt 5: Steuererklärung und Abrechnung

  • Füllen Sie alle Ausgaben in der Körperschaftsteuererklärung aus
  • Abgleich mit den Buchhaltungsaufzeichnungen
  • Vollständiger Jahresabschluss erstellen
  • Einreichung der Abschlussdokumente fristgerecht

💡 Vorteile einer ordnungsgemäßen Kostenverwaltung

  • Legale Steueroptimierung: Minimierung der zu zahlenden Steuer auf transparente Weise
  • Vermeidung rechtlicher Risiken: Keine Strafen bei Steuerinspektionen und -prüfungen
  • Effizientes Finanzmanagement: Klare Kenntnis der Kostenstruktur, Optimierung des Gewinns
  • Steigerung des Unternehmensimages: Gewährleistung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
  • Einfachere Kreditaufnahme und Zusammenarbeit: Transparente und vollständige Belege

Wichtige Hinweise zur Kostenabrechnung

Vorsicht bei elektronischen Rechnungen

  • Überprüfen Sie den Status der Rechnung auf dem Steuerportal, bevor Sie sie verbuchen
  • Akzeptieren Sie nur Rechnungen von aktiven Unternehmen
  • Regelmäßiger Abgleich mit Lieferanten

Bargeldlose Zahlungen

  • Bevorzugen Sie Banküberweisungen für große Transaktionen (über 20 Millionen VND)
  • Bewahren Sie Überweisungsbelege zusammen mit den Rechnungen auf
  • Geben Sie den Zahlungszweck im Überweisungsauftrag an

Wirtschaftsverträge

  • Bei großen Transaktionen (ab 50 Millionen VND) sollte ein Vertrag vorhanden sein
  • Verträge müssen vor Anfall der Kosten unterzeichnet werden
  • Der Vertragsinhalt muss mit den Rechnungen und Zahlungsbelegen übereinstimmen

GTG CRM - Automatisierte Lösung für die Verwaltung elektronischer Rechnungen

Um Unternehmen bei der effizienten Verwaltung von Rechnungen und Belegen zu unterstützen, bietet GTG CRM integrierte Funktionen für die automatische Erstellung elektronischer Rechnungen:

Hervorgehobene Funktionen:

  • 🧾 Automatische Rechnungserstellung: Automatische Erstellung elektronischer Rechnungen nach Abschluss einer Bestellung
  • 📊 Zentralisierte Verwaltung: Speicherung aller ausgehenden Rechnungen in einem System
  • 🔗 Integration mit Anbietern elektronischer Rechnungen: Verbindung mit Sinvoice und MISA zur Erstellung legaler elektronischer Rechnungen gemäß den Vorschriften
  • 🔗 Verbindung mit Buchhaltungssoftware: Einfache Synchronisierung von Rechnungsdaten mit der Buchhaltungssoftware
  • 📱 Sofortige Rechnungsversendung: Automatische Versendung von Rechnungen per E-Mail/SMS an Kunden
  • 🔍 Schnelle Suche: Suche nach Rechnungen nach verschiedenen Kriterien

Anbindung an Anbieter elektronischer Rechnungen

GTG CRM unterstützt die direkte Anbindung an:

Sinvoice

  • Automatische Übertragung von Bestelldaten an Sinvoice nach Abschluss des Verkaufs
  • Erstellung legaler elektronischer Rechnungen gemäß den Vorschriften der Steuerbehörde
  • Automatische Annahme von Rechnungsnummern und elektronischen Signaturen
  • Synchronisation des Rechnungsstatus (ausgestellt, storniert usw.)

MISA

  • Integration mit dem elektronischen Rechnungssystem von MISA
  • Erstellung von Mehrwertsteuer-Rechnungen und Verkaufsrechnungen direkt aus GTG CRM
  • Automatische Aktualisierung des Rechnungsstatus von MISA im System
  • Unterstützung bei der einfachen Suche und Abstimmung von Rechnungen

Vorteile für Unternehmen:

  • Zeitersparnis bei der manuellen Rechnungsbearbeitung
  • Minimierung von Fehlern bei der Rechnungserstellung
  • Gewährleistung der Einhaltung von Vorschriften für elektronische Rechnungen
  • Unterstützung einer genauen und transparenten Steuererklärung
  • Rechtsgültige Rechnungen, die von der Steuerbehörde anerkannt werden
  • Vollautomatisierter Prozess von Verkauf bis Rechnungserstellung

Wichtiger Hinweis: GTG CRM ist ein System zur Verwaltung von Kundenbeziehungen und Vertrieb, kein Werkzeug zur Steuererklärung. Die automatische und genaue Verwaltung von Rechnungen durch die Verbindung mit seriösen Anbietern elektronischer Rechnungen wie Sinvoice und MISA liefert dem Unternehmen jedoch zuverlässige und legale Eingangsdaten für die nachfolgende Buchhaltung und Steuererklärung.

Fazit

Das Verständnis der abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Ausgaben bei der Körperschaftsteuererklärung ist die Grundlage für Unternehmen, um Steuern legal zu optimieren und Risiken zu vermeiden. In Kombination mit einem automatisierten Rechnungsverwaltungssystem wie GTG CRM - integriert mit seriösen Anbietern elektronischer Rechnungen (Sinvoice, MISA) - erhalten Unternehmen genaue, transparente und legale Daten für ihre Buchhaltungs- und Steuerzwecke.

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