Bei der Erklärung der Körperschaftsteuer (KSt) ist die korrekte Ermittlung der abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Ausgaben von entscheidender Bedeutung. Dies hilft Unternehmen nicht nur, ihre Steuern legal zu optimieren, sondern auch, Risiken bei Steuerprüfungen und -inspektionen zu vermeiden. Gleichzeitig spielt das elektronische Rechnungssystem eine Schlüsselrolle beim Nachweis der Angemessenheit dieser Ausgaben.
Dieser Artikel hilft Ihnen, die Arten von angemessenen Ausgaben zu verstehen, die bei der Berechnung der KSt abzugsfähig sind, sowie wie GTG CRM Unternehmen bei der effizienten Verwaltung von Rechnungen und Belegen unterstützt.
Grundprinzipien der abzugsfähigen Ausgaben
Gemäß dem geltenden KSt-Gesetz müssen die zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens abzugsfähigen Ausgaben alle folgenden Bedingungen erfüllen:
Bedingungen für abzugsfähige Ausgaben
- Tatsächlich angefallene Ausgaben im Zusammenhang mit der Produktion und Geschäftstätigkeit
- Vorhandensein vollständiger und gültiger Rechnungen und Belege gemäß den Vorschriften
- Die Ausgabe gehört nicht zur Liste der nicht abzugsfähigen Ausgaben gemäß den gesetzlichen Bestimmungen
- Korrekt und vollständig erfasst in den Kosten von Waren und Dienstleistungen
- Vollständig deklariert in der Buchhaltung und Steuererklärung
Häufig abzugsfähige Ausgaben
1. Material- und Warenkosten
- Kosten für den Kauf von Rohstoffen, die direkt in der Produktion verwendet werden
- Kosten für den Kauf von Waren zum Verkauf
- Kosten für Materialien, Werkzeuge und Geräte
Hinweis: Es müssen vollständige Mehrwertsteuer-Eingangsrechnungen und Zahlungsnachweise vorliegen
2. Arbeitskosten
- Gehälter, Löhne und Zulagen
- Sozialversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung (Anteil des Unternehmens)
- Arbeitsunfall- und Berufskrankenversicherungen
- Gewerkschaftsbeiträge (gemäß festgelegtem Satz)
3. Abschreibung von Anlagevermögen
- Materielles Anlagevermögen (Fabriken, Maschinen, Geräte usw.)
- Immaterielles Anlagevermögen (Software, Lizenzen usw.)
- Muss gemäß den Vorschriften abgeschrieben werden
4. Kosten für externe Dienstleistungen
- Miete für Büros, Fabriken
- Beratungs-, Prüfungs-, Rechtskosten
- Transport- und Lieferkosten
- Werbe- und Marketingkosten (innerhalb der zulässigen Grenzen)
5. Vertriebskosten
- Transport- und Lagerkosten für Waren
- Verpackungs- und Versandkosten
- Provisionen, Handelsrabatte
- Werbe- und Verkaufsförderungskosten (gemäß festgelegtem Satz)
6. Verwaltungskosten des Unternehmens
- Büromaterial, Strom, Wasser, Telefon
- Kosten für Reparatur und Wartung von Vermögenswerten
- Vermögensversicherungen
- Mitarbeiterschulungskosten
7. Zinskosten
- Zinsen für Kredite, die für die Produktion und Geschäftstätigkeit verwendet werden
- Grenze: Die Zinsen dürfen das 1,5-fache des Marktzinses nicht überschreiten (wenn die Kredite nicht durch Vermögenswerte besichert sind oder von verbundenen Parteien stammen)
Nicht abzugsfähige Ausgaben
1. Ausgaben ohne gültige Rechnungen und Belege
- Rechnungen, die nicht den Namen und die Steuernummer des Unternehmens angeben
- Rechnungen ohne Unterschrift oder Stempel
- Rechnungen von nicht tätigen Unternehmen, die keine Steuern zahlen
2. Kosten für Ordnungswidrigkeiten
- Bußgelder für Verkehrsverstöße
- Bußgelder für Steuerverstöße, Säumniszuschläge
- Bußgelder für Umwelt-, Bauverstöße usw.
3. Ausgaben, die nicht mit der Produktion und Geschäftstätigkeit zusammenhängen
- Persönliche Ausgaben des Unternehmensinhabers
- Kosten für wohltätige Aktivitäten (sofern nicht gemäß den Vorschriften abzugsfähig)
- Kosten für den Kauf persönlicher Vermögenswerte
4. Kosten für Geschenke und Bewirtung, die das Limit überschreiten
- Bewirtungskosten, die das zulässige Limit überschreiten (10 Millionen VND/Gelegenheit)
- Kosten für Geschenke, für die keine spezifische Liste vorliegt
5. Ungültige Rückstellungen
- Rückstellungen für Wertminderung von Vorräten (mit Ausnahme bestimmter Branchen)
- Rückstellungen für uneinbringliche Forderungen (mit Ausnahme von Kreditinstituten)
6. Sonstige Ausgaben
- Körperschaftssteuer, Einkommensteuer (Anteil, der für Arbeitnehmer abgeführt wird)
- Zinsen für nicht durch Eigenkapital gedeckte Darlehen (überhöhter Satz)
- Ausgaben aus illegalen Transaktionen
Anleitung zur Ermittlung von abzugsfähigen Ausgaben bei der Steuererklärung
Schritt 1: Kosten nach Art klassifizieren
Teilen Sie die Ausgaben in folgende Gruppen ein:
- Direkte Produktionskosten
- Vertriebskosten
- Unternehmensverwaltungskosten
- Sonstige Kosten
Schritt 2: Gültigkeit der Belege prüfen
Checkliste:
- ✅ Gültige Mehrwertsteuerrechnung vorhanden
- ✅ Zahlungsbeleg vorhanden (Überweisung, Scheck...)
- ✅ Wirtschaftsvertrag vorhanden (bei größeren Transaktionen)
- ✅ Abnahmeprotokoll (falls erforderlich)
- ✅ Angaben auf den Belegen stimmen mit dem Unternehmen überein
Schritt 3: Mit zulässigen Kostengrenzen vergleichen
Einige Ausgaben haben eine maximale Abzugsgrenze:
- Werbekosten: Nicht mehr als 15 % der abzugsfähigen Gesamtkosten
- Aktionskosten: Nicht mehr als 15 % der abzugsfähigen Gesamtkosten
- Bewirtungskosten: Liste muss vorliegen, nicht übermäßiger Betrag
- Darlehenszinsen: Nicht mehr als 150 % des Marktzinssatzes (bei unbesicherten Darlehen)
Schritt 4: Belege erfassen und aufbewahren
- Belege nach Entstehungszeit sortieren
- Fortlaufende Nummerierung, detaillierte Aufzeichnungen erstellen
- Gemäß Vorschriften vollständig aufbewahren (mindestens 10 Jahre)
- Für Inspektionen und Prüfungen bereithalten
Schritt 5: Steuererklärung und Abrechnung
- Alle Ausgaben in der Körperschaftssteuererklärung angeben
- Mit Buchführungsunterlagen abgleichen
- Vollständigen Jahresabschluss erstellen
- Fristgerechte Einreichung der Steuererklärung
💡 Vorteile einer ordnungsgemäßen Ausgabenverwaltung
- ✅ Legale Steueroptimierung: Minimierung der zu zahlenden Steuer auf transparente Weise
- ✅ Vermeidung rechtlicher Risiken: Keine Strafen bei Steuerinspektionen und -prüfungen
- ✅ Effiziente Finanzverwaltung: Klare Kenntnis der Kostenstruktur, Gewinnoptimierung
- ✅ Erhöhung des Unternehmensansehens: Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
- ✅ Einfachere Kreditaufnahme, Kooperation: Transparente und vollständige Belegsysteme
Wichtige Hinweise zur Ausgabenabrechnung
Vorsicht bei elektronischen Rechnungen
- Status der Rechnung im Steuerportal vor der Verbuchung prüfen
- Nur Rechnungen von aktiven Unternehmen akzeptieren
- Regelmäßig mit dem Lieferanten abgleichen
Bargeldlose Zahlungen
- Bevorzugt Banküberweisungen für größere Transaktionen (über 20 Mio. VND)
- Überweisungsbelege zusammen mit der Rechnung aufbewahren
- Zahlungsgrund auf dem Überweisungsträger angeben
Wirtschaftsverträge
- Bei größeren Transaktionen (ab 50 Mio. VND) sollte ein Vertrag vorliegen
- Vertrag muss vor Anfallen der Kosten abgeschlossen werden
- Inhalt des Vertrags muss mit Rechnung und Zahlungsbelegen übereinstimmen
GTG CRM - Lösung für automatisiertes Management von elektronischen Rechnungen
Um Unternehmen bei der effizienten Verwaltung von Rechnungen und Belegen zu unterstützen, bietet GTG CRM eine integrierte Funktion zur automatisierten Erstellung von elektronischen Rechnungen:
Herausragende Funktionen:
- 🧾 Automatische Rechnungserstellung: Automatische Erstellung von elektronischen Rechnungen nach Abschluss einer Bestellung
- 📊 Zentralisierte Verwaltung: Speicherung aller Ausgangsrechnungen in einem System
- 🔗 Integration mit Rechnungsanbietern: Anbindung an Sinvoice und MISA zur Erstellung rechtmäßiger elektronischer Rechnungen gemäß den Vorschriften
- 🔗 Anbindung an Buchhaltungssoftware: Einfache Synchronisierung von Rechnungsdaten mit der Buchhaltungssoftware
- 📱 Sofortige Rechnungsversendung: Automatische Versendung von Rechnungen per E-Mail/SMS an Kunden
- 🔍 Schnelle Suche: Suche nach Rechnungen anhand verschiedener Kriterien
Verbindung mit Anbietern von elektronischen Rechnungen
GTG CRM unterstützt die direkte Verbindung mit:
Sinvoice
- Automatisches Übertragen von Bestelldaten an Sinvoice nach Abschluss des Verkaufs
- Ausstellung von gesetzeskonformen elektronischen Rechnungen gemäß den Bestimmungen der Steuerbehörde
- Automatisches Abrufen von Rechnungsnummern und elektronischen Signaturen
- Synchronisierung des Rechnungsstatus (ausgestellt, storniert...)
MISA
- Integration mit dem MISA-System für elektronische Rechnungen
- Ausstellung von Mehrwertsteuer-Rechnungen und Verkaufsrechnungen direkt aus GTG CRM
- Automatisches Aktualisieren des Rechnungsstatus von MISA in das System
- Einfache Unterstützung für die Rechnungsprüfung und den Abgleich
Vorteile für Unternehmen:
- Zeitersparnis bei der manuellen Rechnungsbearbeitung
- Minimierung von Fehlern bei der Rechnungserstellung
- Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften für elektronische Rechnungen
- Unterstützung genauer und transparenter Steuererklärungen
- Gesetzeskonforme Rechnungen, die von der Steuerbehörde anerkannt werden
- Vollautomatisierter Prozess vom Verkauf bis zur Rechnungserstellung
Wichtiger Hinweis: GTG CRM ist ein System zur Verwaltung von Kundenbeziehungen und Verkäufen, kein Werkzeug für die Steuererklärung. Die automatische und genaue Rechnungsverwaltung durch die Verbindung mit angesehenen Anbietern von elektronischen Rechnungen wie Sinvoice und MISA liefert Ihrem Unternehmen jedoch zuverlässige und gesetzeskonforme Eingabedaten für die spätere Buchhaltung und Steuererklärung.
Schlussfolgerung
Das Verständnis der abzugsfähigen und nicht abzugsfähigen Ausgaben für die Körperschaftsteuererklärung ist die Grundlage für Unternehmen, um ihre Steuern legal zu optimieren und Risiken zu vermeiden. In Kombination mit einem automatisierten Rechnungssystem wie GTG CRM – integriert mit vertrauenswürdigen Anbietern von elektronischen Rechnungen (Sinvoice, MISA) – erhalten Unternehmen genaue, transparente und gesetzeskonforme Daten für ihre Buchhaltungs- und Steuerangelegenheiten.
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