Das Finanzministerium schlug kürzlich eine Steuerbefreiung für Haushalte mit einem Umsatz von weniger als 500 Millionen VND/Jahr vor, die voraussichtlich ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten wird. Dies ist eine Information, die für viele Kleinunternehmer von großem Interesse ist und verspricht, die Steuerlast erheblich zu reduzieren und die stabile Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen zu fördern.
Die Anhebung der Steuerbefreiungsgrenze von 200 Millionen auf 500 Millionen VND/Jahr wird als wichtiger Schritt zur Unterstützung des individuellen Wirtschaftssektors angesehen. Schätzungen zufolge müssen etwa 90% der derzeitigen Kleinunternehmer keine Steuern mehr zahlen, was es ihnen ermöglicht, sich auf die Aufrechterhaltung ihrer Geschäftstätigkeit und Reinvestitionen in einem volatilen Markt zu konzentrieren.
Aktuelle Vorschriften zur Besteuerung von Kleinunternehmern
Gemäß dem Beschluss 3389/QĐ-BTC von 2025 wird ab dem 1. Januar 2026 die pauschale Steuererhebung für Kleinunternehmer vollständig eingestellt und durch ein Selbstanzeige- und Selbstzahlungsverfahren ersetzt. Kleinunternehmer werden in 3 Hauptgruppen eingeteilt:
Gruppe 1: Umsatz unter 200 Millionen VND/Jahr
- Befreiung von der Mehrwertsteuer und Einkommensteuer
- Keine Notwendigkeit für komplexe Buchhaltung
- Deklaration zweimal jährlich, zu Beginn und Mitte/Ende des Jahres
Gruppe 2: Umsatz von 200 Millionen bis unter 3 Milliarden VND/Jahr
- Anwendung der direkten Umsatzsteuerberechnungsmethode
- Steuersätze je nach Branche:
- 1% für Vertrieb, Warenlieferung
- 5% für Dienstleistungen, Bauarbeiten ohne Materiallieferung
- 3% für Produktion, Transport, warenbezogene Dienstleistungen, Bauarbeiten mit Materiallieferung
- 2% für andere Geschäftstätigkeiten
- Deklaration vierteljährlich (4 Mal im Jahr)
- Unternehmen mit einem Umsatz von über 1 Milliarde VND/Jahr in den Bereichen Einzelhandel und direkte Dienstleistungen müssen elektronische Rechnungen von Kassensystemen ausstellen, die mit der Steuerbehörde verbunden sind
Gruppe 3: Umsatz über 3 Milliarden VND/Jahr
- Anwendung der Mehrwertsteuer-Vorsteuerabzugsmethode: Zu zahlende Mehrwertsteuer = Ausgangsmehrwertsteuer – Eingangsmehrwertsteuer
- Einkommensteuer: 17% auf den Gesamtgewinn (Gewinn = Umsatz – angemessene Kosten)
- Monatliche Deklaration bei einem Umsatz von über 50 Milliarden VND/Jahr, vierteljährliche Deklaration bei einem Umsatz unter 50 Milliarden VND/Jahr

Neue Vorschläge des Finanzministeriums
Am 27. November 2025 erließ das Finanzministerium das Schreiben 18491/BTC-CST mit folgenden bemerkenswerten Punkten:
Anhebung der steuerfreien Umsatzgrenze auf 500 Millionen VND/Jahr
- Anpassung von 200 Millionen auf 500 Millionen VND/Jahr
- Etwa 2,3 Millionen Haushalte (90% der insgesamt 2,54 Millionen Kleinunternehmer) werden steuerfrei sein
- Anwendung ab dem 1. Juli 2026, falls genehmigt
Besteuerung nach tatsächlichem Einkommen für Haushalte mit einem Umsatz über 500 Millionen VND
Haushalte und Einzelpersonen mit einem Umsatz von 500 Millionen bis 3 Milliarden VND/Jahr:
- Besteuerung nach tatsächlichem Einkommen (Umsatz – Kosten)
- Anwendung eines Steuersatzes von 15%, ähnlich wie bei Kleinstunternehmen
- Wenn die Kosten nicht ermittelt werden können, wird die Steuer prozentual vom Umsatz erhoben
Detaillierter Steuertarif gemäß dem neuen Entwurf
Steuer nach Einkommen (Umsatz – Kosten):
| Jahresumsatz | Steuersatz |
|---|---|
| Über 500 Millionen – 3 Milliarden | 15% |
| Über 3 – 50 Milliarden | 17% |
| Über 50 Milliarden | 20% |
Steuer nach % des Umsatzes (wenn Kosten nicht ermittelt werden können):
| Branche | Steuersatz |
|---|---|
| Vertrieb, Warenlieferung | 0,5% |
| Dienstleistungen, Bauarbeiten ohne Materiallieferung | 2% |
| Vermietung von Vermögenswerten, Versicherungsvertreter, Lotterie, Multi-Level-Marketing | 5% |
| Produktion, Transport, Bauarbeiten mit Materiallieferung | 1,5% |
| Digitale Inhaltsstoffe/Dienstleistungen | 5% |
| Andere Branchen | 1% |
Sonderregelungen für die Immobilienvermietung
Einzelpersonen, die Immobilien nicht regelmäßig vermieten (außer für Beherbergungsbetriebe) und einen Umsatz von über 500 Millionen VND/Jahr erzielen:
- Es wird nur die proportionale Steuermethode auf der Grundlage des Umsatzes angewendet
- Keine Ermittlung von Kosten, keine Verrechnung von Einkommen, keine jährliche Abrechnung erforderlich
Vorteile der neuen Politik
Reduzierung der finanziellen Belastung für die Mehrheit der Kleinunternehmer
Da 90 % der Kleinunternehmer von der Steuer befreit sind, können Kleinunternehmer mit geringem oder unregelmäßigem Umsatz beruhigt ihren Betrieb aufrechterhalten, reinvestieren und sich besser erholen.
Gleichmäßigere Besteuerung nach tatsächlichem Einkommen
Kleinunternehmer mit einem Umsatz von über 500 Millionen VND werden auf der Grundlage ihres tatsächlichen Gewinns besteuert: Wer Gewinn erzielt, zahlt Steuern; wer wenig Gewinn erzielt, zahlt wenig oder gar keine Steuern. Dies ist besonders vorteilhaft für Kleinunternehmer mit hohen Inputkosten.
Schaffung stabiler Entwicklungsbedingungen
Die neue Politik hilft Kleinunternehmern, ihre Lebensgrundlage zu stabilisieren, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und positiver zur Wirtschaft beizutragen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung des individuellen Wirtschaftssektors.
Förderung von Transparenz und Deklaration
Kleinunternehmer werden motivierter, Umsätze anzugeben und transparent zu machen, was eine effektive Steuerverwaltung und einen einfacheren Zugang zu staatlicher Unterstützung und Politik ermöglicht.
Die am deutlichsten Begünstigten
Kleine Einzelhändler
Tante-Emma-Läden, kleine Restaurants, Cafés, Dienstleistungsbetriebe und kleine Online-Händler mit einem Umsatz von weniger als 500 Millionen VND/Jahr sind vollständig von der Steuer befreit.
Freiberufliche Einzelunternehmer
Kleinunternehmer, Online-Händler und Saisonarbeiter mit unregelmäßigem Umsatz profitieren von höheren Steuerbefreiungen, was ihnen hilft, sich beruhigt zu stabilisieren.
Haushalte mit einem Umsatz von 500 Millionen – 3 Milliarden VND/Jahr
Wenn sie ihre Kosten nachverfolgen können, werden sie auf der Grundlage ihres tatsächlichen Einkommens und nicht ihres Umsatzes besteuert, was für Haushalte mit hohen Inputkosten (Wareneinkauf, Mietkosten, Arbeitskräfte usw.) von Vorteil ist.
Dienstleistungs- und Großhandelsbranchen mit geringem Umfang
Branchen, in denen Input- und Betriebskosten einen Großteil des Umsatzes ausmachen, profitieren von der Gewinnbesteuerung, was zu einer gerechteren Steuerlast führt.

Vorbereitung auf die Änderung mit GTG CRM
Mit der Umstellung der Steuermethode von der Pauschalbesteuerung auf die Selbstdeklaration und der vorgeschlagenen Erhöhung der Steuerbefreiungsschwelle müssen Kleinunternehmer ein klares Verkaufs- und Buchhaltungssystem einrichten, um Umsätze und Kosten genau zu verfolgen.
GTG CRM ist eine kanalübergreifende Verkaufsmanagementlösung, die Shop-Betreibern und Kleinunternehmern hilft:
- Bestellungen automatisch von verschiedenen E-Commerce-Plattformen synchronisieren (Shopee, Lazada, TikTok Shop, Facebook...)
- Umsätze, Kosten und Gewinne in Echtzeit verwalten
- Detaillierte Umsatzberichte nach Tag, Monat, Quartal, Jahr für die Steuerdeklaration exportieren
- Lagerbestand und Wareneingang/-ausgang transparent verwalten
- Elektronische Rechnungen integrieren, um die Anforderungen für die Ausstellung von Rechnungen für Kleinunternehmer mit einem Umsatz von über 1 Milliarde VND/Jahr zu erfüllen
Mit GTG CRM wird die Verfolgung von Umsätzen und Kosten einfach, sodass Sie leicht die zu zahlende Steuer gemäß den neuen Vorschriften ermitteln und die Vorteile der Steuerbefreiungspolitik maximal nutzen können. Machen Sie sich bereit, die Änderungen ab dem 1. Juli 2026 zu begrüßen.
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