Das Finanzministerium hat kürzlich eine Steuerbefreiung für Kleinunternehmer mit einem Jahresumsatz von unter 500 Millionen VND vorgeschlagen, die ab dem 1. Juli 2026 in Kraft treten soll. Dies ist eine Information, die viele Kleinunternehmer interessiert und verspricht, die Steuerlast erheblich zu verringern und die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen stabiler zu fördern.
Die Anhebung des Steuerbefreiungsschwellenwerts von 200 Millionen auf 500 Millionen VND pro Jahr gilt als wichtiger Schritt zur Unterstützung des Einzelwirtschaftssektors. Es wird geschätzt, dass etwa 90 % der derzeitigen Kleinunternehmer keine Steuern mehr zahlen müssen, was es ihnen ermöglicht, ihre Geschäftstätigkeit beruhigt fortzusetzen und angesichts eines volatilen Marktes zu reinvestieren.
Aktuelle Vorschriften zur Besteuerung von Kleinunternehmern
Gemäß dem Beschluss Nr. 3389/QD-BTC von 2025 wird ab dem 1. Januar 2026 die Pauschalsteuertracht für Kleinunternehmer vollständig eingestellt und durch ein System der Selbstveranlagung und Selbsterhebung ersetzt. Kleinunternehmer werden in drei Hauptgruppen eingeteilt:
Gruppe 1: Umsatz unter 200 Millionen VND/Jahr
- Befreit von der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer
- Keine Notwendigkeit für komplexe Buchhaltung
- Zweimalige jährliche Veranlagung zu Beginn und Mitte/Ende des Jahres
Gruppe 2: Umsatz von 200 Millionen bis unter 3 Milliarden VND/Jahr
- Anwendung der direkten Besteuerungsmethode auf den Umsatz
- Steuersätze nach Branche:
- 1 % für Vertrieb und Warenlieferung
- 5 % für Dienstleistungen, Bau ohne Materialübernahme
- 3 % für Produktion, Transport, warenbezogene Dienstleistungen, Bau mit Materialübernahme
- 2 % für sonstige Geschäftstätigkeiten
- Vierfache jährliche Steuererklärung (vierteljährlich)
- Unternehmen mit einem Umsatz von über 1 Milliarde VND/Jahr in den Bereichen Einzelhandel und Direktdienstleistungen müssen elektronische Rechnungen von Registrierkassen ausstellen, die mit der Steuerbehörde verbunden sind
Gruppe 3: Umsatz über 3 Milliarden VND/Jahr
- Anwendung der Mehrwertsteuer-Vorsteuerabzugsmethode: Zu zahlende Mehrwertsteuer = Umsatzsteuer – Vorsteuer
- Einkommensteuer: 17 % des Gesamtgewinns (Gewinn = Umsatz – angemessene Kosten)
- Monatliche Veranlagung bei einem Umsatz von über 50 Milliarden VND/Jahr, vierteljährliche Veranlagung bei einem Umsatz von unter 50 Milliarden VND/Jahr

Inhalt des neuen Vorschlags des Finanzministeriums
Am 27. November 2025 gab das Finanzministerium das Schreiben Nr. 18491/BTC-CST mit den folgenden bemerkenswerten Punkten heraus:
Erhöhung des steuerbefreiten Umsatzes auf 500 Millionen VND/Jahr
- Anpassung von 200 Millionen auf 500 Millionen VND/Jahr
- Rund 2,3 Millionen Haushalte (90 % der insgesamt 2,54 Millionen Kleinunternehmer) werden von der Steuer befreit
- Gilt ab dem 1. Juli 2026, wenn genehmigt
Besteuerung des tatsächlichen Einkommens für Haushalte mit einem Umsatz von über 500 Millionen VND
Kleinunternehmer und Einzelpersonen mit einem Umsatz von 500 Millionen bis 3 Milliarden VND/Jahr:
- Besteuerung des tatsächlichen Einkommens (Umsatz – Kosten)
- Anwendung eines Steuersatzes von 15 %, ähnlich wie bei Kleinstunternehmen
- Wenn die Kosten nicht ermittelt werden können, gilt die Besteuerung nach dem Umsatzanteil
Detaillierter Steuertarif gemäß dem neuen Entwurf
Besteuerung nach Einkommen (Umsatz – Kosten):
| Jahresumsatz | Steuersatz |
|---|---|
| Über 500 Millionen – 3 Milliarden | 15 % |
| Über 3 – 50 Milliarden | 17 % |
| Über 50 Milliarden | 20 % |
Besteuerung nach Prozentsatz des Umsatzes (wenn Kosten nicht ermittelt werden können):
| Branche | Steueranteil |
|---|---|
| Vertrieb, Warenlieferung | 0,5 % |
| Dienstleistungen, Bau ohne Materialübernahme | 2 % |
| Vermietung von Vermögenswerten, Versicherungsvertreter, Lotterie, Multi-Level-Marketing | 5 % |
| Produktion, Transport, Bau mit Materialübernahme | 1,5 % |
| Digitale Inhalte/Dienstleistungen | 5 % |
| Sonstige Branchen | 1 % |
Besondere Vorschriften für die Immobilienvermietung
Einzelpersonen, die Immobilien nicht regelmäßig vermieten (außer Beherbergungsbetriebe) mit einem Umsatz von über 500 Millionen VND/Jahr:
- Es gilt nur die Besteuerung nach dem Umsatzanteil
- Keine Notwendigkeit, Kosten zu ermitteln, keine Notwendigkeit, Einkommen auszugleichen, keine jährliche Endabrechnung
Vorteile der neuen Politik
Reduzierung der finanziellen Belastung für die Mehrheit der Kleinunternehmer
Da 90 % der Kleinunternehmer vollständig von der Steuer befreit sind, können Kleinunternehmer mit geringem oder instabilem Umsatz beruhigt ihren Betrieb fortsetzen, reinvestieren und sich besser erholen.
Gleichmäßigere Besteuerung des tatsächlichen Einkommens
Unternehmen mit einem Umsatz von über 500 Millionen VND werden nach dem tatsächlichen Gewinn besteuert: Wer Gewinn erzielt, zahlt Steuern, bei geringem Gewinn wird wenig oder gar nichts gezahlt. Dies ist besonders vorteilhaft für Unternehmen mit hohen Vorleistungskosten.
Schaffung stabiler Entwicklungsbedingungen
Die neue Politik hilft Kleinunternehmern, ihren Lebensunterhalt zu sichern, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und positiver zur Wirtschaft beizutragen. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Unterstützung des Einzelwirtschaftssektors.
Förderung von Transparenz und Veranlagung
Kleinunternehmer haben einen größeren Anreiz, ihren Umsatz zu deklarieren und transparent zu machen, was zu einer effizienteren Steuerverwaltung und einem einfacheren Zugang zu staatlicher Unterstützung und Politik führt.
Die deutlichsten Nutznießer
Kleine und Kleinstunternehmer
Tante-Emma-Läden, kleine Restaurants, Cafés, Dienstleistungsgeschäfte, kleine Online-Shops mit einem Umsatz von unter 500 Millionen VND/Jahr sind vollständig von der Steuer befreit.
Freiberufliche Einzelunternehmer
Kleine Start-ups, Online-Händler, saisonale Verkäufer mit unregelmäßigem Einkommen profitieren von einem höheren Steuerbefreiungsschwellenwert, was ihnen hilft, sich sicherer zu fühlen und stabiler zu werden.
Haushalte mit einem Umsatz von 500 Millionen – 3 Milliarden VND/Jahr
Wenn sie ihre angemessenen Kosten nachverfolgen können, werden sie nach ihrem tatsächlichen Einkommen statt nach ihrem Umsatz besteuert, was für Unternehmen mit hohen Vorleistungskosten (Wareneinkauf, Miete, Arbeitskräfte usw.) vorteilhaft ist.
Dienstleistungs- und Großhandelsbranchen im kleinen Maßstab
Branchen mit hohen Vorleistungskosten und Betriebskosten, die einen großen Teil des Umsatzes ausmachen, profitieren von der Besteuerung nach Gewinn, was zu einer gerechteren Steuerschuld führt.

Vorbereitung auf die Veränderung mit GTG CRM
Mit der Umstellung der Besteuerungsmethode von der Pauschalsteuer zur Selbstveranlagung und dem Vorschlag zur Anhebung des Steuerbefreiungsschwellenwerts müssen Kleinunternehmer ein klares Verkaufs- und Buchhaltungssystem vorbereiten, um Umsatz und Kosten genau zu verfolgen.
GTG CRM ist eine Omnichannel-Verkaufsmanagementlösung, die Shop-Besitzern und Kleinunternehmern hilft:
- Automatische Synchronisierung von Bestellungen von mehreren E-Commerce-Plattformen (Shopee, Lazada, TikTok Shop, Facebook usw.)
- Umsatz-, Kosten- und Gewinnmanagement in Echtzeit
- Detaillierte Umsatzberichte nach Tag, Monat, Quartal und Jahr für die Steuererklärung
- Transparente Bestandsverwaltung, Wareneingang und -ausgang
- Integration von elektronischen Rechnungen, um die Anforderungen für die Rechnungsstellung für Unternehmen mit einem Umsatz von über 1 Milliarde VND/Jahr zu erfüllen
Mit GTG CRM wird die Verfolgung von Umsatz und Kosten einfach, sodass Sie den geschuldeten Steuerbetrag gemäß den neuen Vorschriften leicht ermitteln und die Vorteile der Steuerbefreiungspolitik voll ausschöpfen können. Bereiten Sie sich darauf vor, die Veränderungen ab dem 1. Juli 2026 zu begrüßen.
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