Die Regierung hat offiziell die Verordnung 320/2025/ND-CP erlassen, ein Dokument, das die Ausführung des Gesetzes über die Körperschaftsteuer im Jahr 2025 detailliert regelt und anleitet. Diese Verordnung klärt die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens, die Berechnungsmethoden, die Steuersätze sowie die Steuervergünstigungen für Körperschaften.
Dies ist die wichtige rechtliche Grundlage, die die Erklärung und Abrechnung von Steuern durch Unternehmen ab dem Steuerjahr 2025 direkt beeinflusst. Daher müssen Organisationen, Unternehmen, die in Unternehmen umgewandelt werden, und aktive Unternehmen proaktiv aktualisieren, um die Vorschriften korrekt anzuwenden und Steuerrisiken zu minimieren.
Überblick über die Verordnung 320/2025/ND-CP
Am 15.12.2025 erließ die Regierung die Verordnung 320/2025/ND-CP zur detaillierten Regelung bestimmter Artikel und zur Organisation der Umsetzung des Gesetzes über die Körperschaftsteuer.
Die Verordnung umfasst 6 Kapitel und 26 Artikel mit folgenden Inhalten:
Inhalt der gesamten Verordnung 320/2035/ND-CP
Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen
Umfasst 4 Artikel (Artikel 1 bis Artikel 4)
Kapitel II - Grundlage und Methode der Steuerberechnung
Umfasst 7 Artikel (Artikel 5 bis Artikel 12)
Kapitel III - Einkommen aus der Übertragung von Kapital und Wertpapieren
Umfasst 2 Artikel (Artikel 13, Artikel 14)
Kapitel IV - Einkommen aus der Übertragung von Immobilien
Umfasst 3 Artikel (Artikel 15 bis Artikel 17)
Kapitel V - Steuervergünstigungen für Körperschaften
Umfasst 6 Artikel (Artikel 18 bis Artikel 23)
Kapitel VI - Durchführungsbestimmungen
Umfasst 3 Artikel (Artikel 24 bis Artikel 26)
Vollständigen Text der Verordnung 320/2025/ND-CP einsehen
Regelungsbereich und Anwendungsbereich
Die Verordnung regelt im Detail die Umsetzung des Gesetzes über die Körperschaftsteuer, einschließlich:
- Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens
- Grundlage der Steuerberechnung
- Steuersätze
- Methode der Steuerberechnung
- Grundsätze und Bedingungen für Steuervergünstigungen
Anwendungsbereich sind Organisationen und Einzelpersonen, die mit den oben genannten Inhalten in Zusammenhang stehen.
Steuerpflichtige Körperschaften umfassen:
- Nach vietnamesischem Recht gegründete und tätige Unternehmen
- Ausländische Unternehmen mit oder ohne Betriebsstätte in Vietnam
- Gemeinnützige Organisationen, Genossenschaften und Kooperativenverbände
- Kreditinstitute und andere Wirtschaftseinheiten, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen
Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens aus Körperschaftsteuer
Wie das steuerpflichtige Einkommen aus Körperschaftsteuer ermittelt wird
Steuerpflichtiges Einkommen aus Körperschaftsteuer
Gemäß Verordnung 320/2025/ND-CP umfasst steuerpflichtiges Einkommen aus Körperschaftsteuer :
- Einkommen aus der Produktion und dem Vertrieb von Waren und Dienstleistungen
- Andere Einkünfte gemäß den Steuergesetzen
Die Gruppe der sonstigen Einkünfte ist recht breit gefasst und umfasst unter anderem:
- Einkommen aus der Übertragung von Kapital und Wertpapieren
- Einkommen aus der Übertragung von Immobilien und Investitionsprojekten
- Einkommen aus dem Besitz und der Nutzung von Vermögenswerten
- Einkommen aus der Vermietung von Vermögenswerten
- Einkommen aus der Veräußerung oder Übertragung von Vermögenswerten (ohne Immobilien)
- Zinsen auf Einlagen und Darlehen
- Wechselkursschwankungen
- Uneinbringliche Forderungen, die abgeschrieben, aber eingetrieben wurden
- Geschenke, Spenden und sonstige Einkünfte gemäß den Vorschriften
Unternehmen müssen diese Einkünfte korrekt klassifizieren, um sie bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens vollständig anzugeben.
Steuerbefreites Einkommen aus Körperschaftsteuer
Neben den steuerpflichtigen Einkünften regelt die Verordnung auch klar die steuerbefreiten Einkünfte, darunter typischerweise:
- Einkommen aus Fischfang
- Einkommen aus der Land-, Forst- und Fischwirtschaft, insbesondere in Gebieten mit schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen
- Einkommen aus technischen Dienstleistungen, die direkt der Landwirtschaft dienen
- Einkommen aus Verträgen über wissenschaftliche Forschung, Technologieentwicklung, Innovation und digitale Transformation (steuerbefreit für 3 Jahre)
- Einkommen aus Tätigkeiten von Unternehmen, die behinderte, rehabilitierte oder HIV/AIDS-infizierte Arbeitskräfte beschäftigen
Grundlage und Methode der Steuerberechnung für Körperschaften
Grundlage der Steuerberechnung:
Die Körperschaftsteuer wird basierend auf:
- Dem steuerpflichtigen Einkommen im Zeitraum
- Dem entsprechenden Körperschaftsteuersatz
Grundsätze der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten sowie der Verlustübertragung:
Unternehmen dürfen Gewinne und Verluste aus Produktions- und Geschäftsaktivitäten im selben Steuerzeitraum verrechnen. Beachten Sie jedoch:
- Verluste aus der Übertragung von Immobilien oder Investitionsprojekten dürfen nicht verrechnet werden mit Einkünften aus Aktivitäten, die Steuervergünstigungen genießen
- Verluste werden vollständig und fortlaufend auf die folgenden Jahre übertragen, maximal für nicht mehr als 5 Jahre
Umsatz zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens
Umsatz zur Berechnung des steuerpflichtigen Einkommens ist der gesamte Betrag, den das Unternehmen erhält aus dem Verkauf von Waren, der Auftragsfertigung und der Erbringung von Dienstleistungen, unabhängig davon, ob die Zahlung bereits eingegangen ist oder nicht.
Die Verordnung regelt detailliert:
- Der Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
-
Die Ermittlung des Umsatzes in Sonderfällen wie:
- Verkauf auf Raten oder Zielkauf
- Vermietung von Vermögenswerten
- Bau- und Montagearbeiten
- Joint-Venture-Verträge (BCC)
- Andere Fälle gemäß den Vorschriften
Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Kosten
Bedingungen für abzugsfähige Kosten:
Kosten, die als zulässige Ausgaben gelten, müssen gleichzeitig drei Bedingungen erfüllen:
- Tatsächlich entstanden und mit Produktions- und Geschäftsaktivitäten verbunden
- Über vollständige und rechtmäßige Rechnungen und Belege verfügen
- Für Transaktionen ab 5 Millionen VND über bargeldlose Zahlungsbelege verfügen
Nicht abzugsfähige Kosten umfassen:
- Kosten, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen
- Strafen für Ordnungswidrigkeiten
- Der Teil der Ausgaben, der die Vorschriften für Sozialleistungen für Arbeitnehmer überschreitet
- Zinsaufwendungen im Verhältnis zum fehlenden Stammkapital
Körperschaftsteuersätze
Gemäß Verordnung 320/2025/ND-CP:
Regulärer Steuersatz: 20%
Vorzugstarife gestaffelt nach Umsatzhöhe:
- 15%: Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von nicht mehr als 3 Milliarden VND
- 17%: Unternehmen mit einem Umsatz von über 3 Milliarden bis zu 50 Milliarden VND
Sondersteuersätze:
- 25% bis 50% für Aktivitäten der Öl- und Gasprospektion, -erschließung und -förderung
- 40% oder 50% für den Abbau von Edelressourcen
Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Vietnam wenden Steuern nach einem Prozentsatz des Umsatzes an, z. B.:
- Dienstleistungen: 5% (speziell für das Management von Restaurants, Hotels, Casinos: 10%)
- Lizenzgebühren: 10%
- Kapitalübertragung: 2%
Steuervergünstigungen für Körperschaften
Begünstigte Branchen und Gebiete
Bemerkenswerte begünstigte Branchen:
- Anwendung von Hochtechnologie, F&E
- Herstellung von Software und IT-Dienstleistungen
- Zulieferindustrie
- Erneuerbare Energien, saubere Energien
- Investitionen in wichtige staatliche Infrastrukturen
- Produktionsprojekte im großen Maßstab mit einem Investitionskapital von 12.000 Milliarden VND
Standortbezogene Vergünstigungen gelten für:
- Gebiete mit schwierigen oder besonders schwierigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen
- Wirtschaftszonen, High-Tech-Zonen, Agrar-Hightech-Zonen, konzentrierte digitale Technologiezonen
Vorzugssätze
- 10% Steuersatz für 15 Jahre für neue Investitionsprojekte in begünstigten Branchen oder in besonders schwierigen Gebieten
- 10% Steuersatz für die gesamte Betriebsdauer für bestimmte Bereiche der Landwirtschaft, soziale Wohlfahrt und Sozialwohnungsbau
- 17% Steuersatz für 10 Jahre für andere begünstigte Projekte oder in schwierigen Gebieten
Steuerbefreiung und -ermäßigung
- 4 Jahre Befreiung, 50% Reduzierung der zu zahlenden Steuer für die nächsten 9 Jahre gemäß Absatz 1 Artikel 19 des Gesetzes über die Körperschaftsteuer
- 2 Jahre Befreiung, 50% Reduzierung für die nächsten 4 Jahre gemäß Absatz 4 Artikel 19 der Verordnung
- Vergünstigungen für Erweiterungsinvestitionsprojekte
- 2 Jahre Steuerbefreiung für neu gegründete Unternehmen aus Kleingewerbetreibenden
- Zusätzliche Vergünstigungen für Ausgaben für weibliche und ethnische Minderheiten
Inkrafttreten
Die Verordnung 320/2025/ND-CP tritt am 15.12.2025 in Kraft und gilt für das Körperschaftsteuerjahr 2025.
Unternehmen können wählen, ob sie die Bestimmungen zu Umsatz, Kosten, Vergünstigungen, Steuerbefreiungen und -ermäßigungen sowie Verlustübertragungen ab einem der folgenden Zeitpunkte anwenden möchten:
Ab Beginn des Steuerjahres 2025
- Ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes über die Körperschaftsteuer
- Ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung
Bestimmte Vorschriften, wie z. B. bargeldlose Zahlungen und Kapitalübertragungen, gelten ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung.
Zusammenfassung
Die Verordnung 320/2025/ND-CP stellt höhere Anforderungen an die Transparenz von Umsätzen und Steuerpflichten, insbesondere für kleine Unternehmen und Kleingewerbetreibende. Die proaktive Überwachung der Umsätze, die vollständige Ausstellung von Rechnungen und die zentrale Speicherung von Daten helfen nicht nur bei der Einhaltung der Vorschriften, sondern tragen auch zur Rationalisierung der Pauschalsteuer bei und reduzieren das Risiko einer ungenauen Steuerfestsetzung. Mit integrierten Verkaufs-, Umsatz- und Rechnungsverwaltungstools auf GTG CRM können Unternehmen ihre Geschäftsdaten von Anfang an gut kontrollieren, die Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden transparenter gestalten und eine nachhaltige Betriebsgrundlage im Einklang mit dem Geist der Verordnung 320/2025/ND-CP schaffen. Zu den herausragenden Funktionen gehören:
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- Anbindung an führende Anbieter von elektronischen Rechnungen wie Sinvoce, Misa,... unterstützt Unternehmen bei der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
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