Die Regierung hat offiziell Dekret 320/2025/ND-CP erlassen, ein Dokument, das die Umsetzung des Körperschaftsteuergesetzes 2025 detailliert beschreibt und anleitet. Das Körperschaftsteuergesetz von 2025. Dieses Dekret klärt die Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens, die Berechnungsmethoden, die Steuersätze sowie die Steuerbefreiungen für die Körperschaftsteuer.

Dies ist eine wichtige rechtliche Grundlage, die sich direkt auf die Steuererklärung und -abrechnung von Unternehmen ab dem Steuerjahr 2025 auswirkt. Daher sollten Unternehmen, die sich in eine Unternehmensform umwandeln, sowie bereits tätige Unternehmen proaktiv sich über die aktuellen Vorschriften informieren und diese korrekt anwenden, um Steuerrisiken zu minimieren.

Überblick über das Dekret 320/2025/ND-CP

Am 15. Dezember 2025 erließ die Regierung das Dekret 320/2025/ND-CP, um bestimmte Artikel und Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes über die Körperschaftsteuer detailliert zu regeln.

Das Dekret umfasst 6 Kapitel und 26 Artikel mit folgenden spezifischen Inhalten:

Inhalt des vollständigen Dekrets 320/2035/ND-CP

Kapitel I – Allgemeine Bestimmungen

Umfasst 4 Artikel (Artikel 1 bis Artikel 4)

Kapitel II – Grundlagen und Berechnungsmethoden der Steuer

Umfasst 7 Artikel (Artikel 5 bis Artikel 12)

Kapitel III – Einkommen aus der Übertragung von Kapital und Wertpapieren

Umfasst 2 Artikel (Artikel 13, Artikel 14)

Kapitel IV – Einkommen aus der Übertragung von Immobilien

Umfasst 3 Artikel (Artikel 15 bis Artikel 17)

Kapitel V – Steuerbefreiungen für die Körperschaftsteuer

Umfasst 6 Artikel (Artikel 18 bis Artikel 23)

Kapitel VI – Durchführungsbestimmungen

Umfasst 3 Artikel (Artikel 24 bis Artikel 26)

Vollständiges Dekret 320/2025/ND-CP anzeigen

Geltungsbereich und anwendbare Subjekte

Das Dekret regelt die Umsetzung des Gesetzes über die Körperschaftsteuer im Detail, einschließlich:

  • Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens
  • Grundlagen der Steuerberechnung
  • Steuersätze
  • Steuerberechnungsmethoden
  • Grundsätze und Bedingungen für Steuerbefreiungen

Die anwendbaren Subjekte sind Organisationen und Einzelpersonen, die mit den oben genannten Inhalten in Verbindung stehen.

Steuerpflichtige für die Körperschaftsteuer umfassen:

  • Unternehmen, die gemäß vietnamesischem Recht gegründet wurden und tätig sind
  • Ausländische Unternehmen mit oder ohne ständige Niederlassung in Vietnam
  • Gemeinnützige Einrichtungen, Genossenschaften und Genossenschaftsverbände
  • Kreditinstitute und andere Wirtschaftsorganisationen, die steuerpflichtige Einkünfte erzielen

Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens für die Körperschaftsteuer

Bestimmung des zu versteuernden Einkommens von Kapitalgesellschaften

Zu versteuerndes Einkommen von Kapitalgesellschaften

Gemäß Dekret 320/2025/ND-CP umfasst das zu versteuernde Einkommen von Kapitalgesellschaften :

  • Einkommen aus der Produktion und dem Handel mit Waren und Dienstleistungen
  • Andere Einkünfte gemäß den Bestimmungen des Steuergesetzes

Die Gruppe der sonstigen Einkünfte ist relativ breit gefasst und umfasst, ist aber nicht beschränkt auf:

  • Einkommen aus der Übertragung von Kapitalanteilen, Wertpapieren
  • Einkommen aus der Übertragung von Immobilien und Investitionsprojekten
  • Einkommen aus Eigentums- und Nutzungsrechten an Vermögenswerten
  • Einkommen aus der Vermietung von Vermögenswerten
  • Einkommen aus der Liquidation, Übertragung von Vermögenswerten (ohne Immobilien)
  • Zinsen aus Einlagen, Darlehenszinsen
  • Wechselkursdifferenzen
  • Ausgebuchte, aber wieder eingezogene Forderungsausfälle
  • Geschenke, Prämien und andere Einkünfte gemäß den Bestimmungen

Unternehmen müssen diese Einkünfte richtig klassifizieren, um sie bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens vollständig anzugeben.

Steuerbefreite Einkünfte von Kapitalgesellschaften

Neben dem zu versteuernden Einkommen legt das Dekret auch klar die steuerbefreiten Einkünfte fest, darunter insbesondere:

  • Einkommen aus der Fischerei
  • Einkommen aus der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Fischerei, insbesondere in Gebieten mit schwierigen sozioökonomischen Bedingungen
  • Einkommen aus direkten technischen Dienstleistungen für die Landwirtschaft
  • Einkommen aus Verträgen über wissenschaftliche Forschung, Technologieentwicklung, Innovation und digitale Transformation (3 Jahre steuerbefreit)
  • Einkommen aus den Aktivitäten von Unternehmen, die behinderte Arbeitnehmer, ehemalige Drogenabhängige, HIV/AIDS-Infizierte beschäftigen

Grundlagen und Methode zur Berechnung der Körperschaftsteuer

Bemessungsgrundlage:

Die Körperschaftsteuer wird berechnet basierend auf:

  • Das zu versteuernde Einkommen im Steuerzeitraum
  • Der entsprechende Körperschaftsteuersatz

Prinzipien des Ausgleichs von Gewinnen und Verlusten sowie des Verlustvortrags:

Unternehmen dürfen Gewinne und Verluste aus verschiedenen Produktions- und Geschäftsaktivitäten im selben Steuerzeitraum ausgleichen. Es ist jedoch zu beachten:

  • Verluste aus der Übertragung von Immobilien oder Investitionsprojekten dürfen nicht ausgeglichen werden mit Einkünften aus Aktivitäten, die Steuervergünstigungen genießen
  • Verluste können vollständig und fortlaufend in die folgenden Jahre übertragen werden, maximal für nicht mehr als 5 Jahre

Umsatz zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens

Der steuerpflichtige Umsatz ist der gesamte Betrag, den ein Unternehmen aus Verkäufen, der Auftragsfertigung und der Erbringung von Dienstleistungen erhält unabhängig davon, ob die Zahlung eingegangen ist oder nicht.

Die Verordnung legt klar fest:

  • Zeitpunkt der Umsatzrealisierung
  • Art der Umsatzermittlung für Sonderfälle wie:
    • Raten- und Zielzahlungsverkäufe
    • Vermietung von Vermögenswerten
    • Bau- und Installationsarbeiten
    • Joint-Venture-Verträge (BCC)
    • Weitere Fälle gemäß den Vorschriften

Abzugsfähige und nicht abzugsfähige Ausgaben

Voraussetzungen für abzugsfähige Ausgaben:

Eine Ausgabe kann nur dann als zulässige Ausgabe berücksichtigt werden, wenn sie gleichzeitig drei Bedingungen erfüllt:

  • Die Ausgabe muss tatsächlich angefallen und mit der Produktion und dem Geschäftsbetrieb verbunden sein
  • Es müssen gültige Rechnungen und Belege vorliegen
  • Für Transaktionen ab einem Betrag von 05 Millionen VND müssen nicht-bargeldlose Zahlungsbelege vorliegen

Nicht abzugsfähige Ausgaben umfassen:

  • Ausgaben, die die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen
  • Geldstrafen für Ordnungswidrigkeiten
  • Der Teil der Ausgaben für Sozialleistungen an Arbeitnehmer, der die festgelegten Sätze überschreitet
  • Zinsaufwendungen im Verhältnis zum fehlenden Stammkapital

Körperschaftsteuersätze

Gemäß Verordnung 320/2025/ND-CP:

Standardsteuersatz: 20 %

Ermäßigte Steuersätze nach Umsatzgröße:

  • 15 %: Unternehmen mit einem Gesamtjahresumsatz von nicht mehr als 03 Milliarden VND
  • 17 %: Unternehmen mit einem Umsatz von über 03 Milliarden bis nicht mehr als 50 Milliarden VND

Sondersteuersätze:

  • 25 % bis 50 % für die Exploration und Förderung von Öl und Gas
  • 40 % oder 50 % für den Abbau seltener Ressourcen

Ausländische Unternehmen ohne Betriebsstätte in Vietnam wenden Steuern auf Basis eines Prozentsatzes des Umsatzes an, z. B.:

  • Dienstleistungen: 5 % (ausgenommen Management von Restaurants, Hotels, Casinos: 10 %)
  • Lizenzgebühren: 10 %
  • Kapitalübertragung: 2 %

Körperschaftsteuerliche Anreize

Begünstigte Branchen und Gebiete

Bemerkenswerte begünstigte Sektoren:

  • Anwendung von Hochtechnologie, F&E
  • Softwareproduktion und IKT-Dienstleistungen
  • Unterstützende Industrie
  • Erneuerbare Energien, saubere Energien
  • Investitionen in wichtige Infrastrukturen des Staates
  • Groß angelegte Produktionsprojekte mit einem Investitionskapital von 12.000 Milliarden VND

Anreize nach Gebieten gelten für:

  • Gebiete mit schwierigen oder besonders schwierigen sozioökonomischen Bedingungen
  • Wirtschaftszonen, Hightech-Zonen, Zonen für landwirtschaftliche Hochtechnologie, konzentrierte digitale Technologiezonen

Vorzugssteuersatz

  • Steuersatz von 10 % für 15 Jahre für neue Investitionsprojekte in begünstigten Branchen oder besonders schwierigen Gebieten
  • Steuersatz von 10 % während der gesamten Betriebsdauer für bestimmte Bereiche der Landwirtschaft, der Sozialisierung und des sozialen Wohnungsbaus
  • Steuersatz von 17 % für 10 Jahre für andere begünstigte Projekte oder in schwierigen Gebieten

Steuerbefreiungen und -ermäßigungen

  • 4 Jahre Befreiung, 50 % des zu zahlenden Steuerbetrags für die folgenden 9 Jahre gemäß Artikel 19 Absatz 1 des Gesetzes über die Körperschaftsteuer
  • 2 Jahre Befreiung, 50 % Ermäßigung für die folgenden 4 Jahre gemäß Artikel 19 Absatz 4 der Verordnung
  • Vergünstigungen für Erweiterungsinvestitionsprojekte
  • 2 Jahre Steuerbefreiung für neu gegründete Unternehmen aus Kleingewerbebetrieben
  • Zusätzliche Vergünstigungen für Ausgaben für weibliche Arbeitskräfte und Arbeitskräfte ethnischer Minderheiten

Inkrafttreten

Die Verordnung 320/2025/ND-CP tritt am 15. Dezember 2025 in Kraft und gilt für das Steuerjahr 2025 für die Körperschaftsteuer.

Unternehmen können die Bestimmungen zu Einnahmen, Ausgaben, Vergünstigungen, Steuerbefreiungen und -ermäßigungen sowie Verlustvorträgen nach einem der folgenden Zeitpunkte wählen:

Ab Beginn des Steuerjahres 2025

  • Ab dem Datum des Inkrafttretens des Gesetzes über die Körperschaftsteuer
  • Ab dem Datum des Inkrafttretens der Verordnung

Einige spezifische Bestimmungen, wie z. B. bargeldlose Zahlungen und die Übertragung von Kapitalanteilen, gelten ab dem Inkrafttreten der Verordnung.

Zusammenfassung

Die Verordnung 320/2025/ND-CP stellt höhere Anforderungen an die Transparenz von Einnahmen und Steuerschulden, insbesondere für kleine Unternehmen und Kleingewerbetreibende. Die proaktive Überwachung der Einnahmen, die vollständige Ausstellung von Rechnungen und die zentrale Speicherung von Daten tragen nicht nur zur Einhaltung der Vorschriften bei, sondern auch zur Rationalisierung der Pauschalsteuerbeträge und zur Verringerung des Risikos einer ungerechten Steuerfestsetzung. Mit integrierten Verkaufs-, Einnahmen- und Rechnungverwaltungs-Tools auf GTG CRM können Unternehmen ihre Geschäftsdaten von Anfang an gut kontrollieren, was eine transparentere Zusammenarbeit mit den Steuerbehörden unterstützt und eine nachhaltige Betriebsgrundlage im Geiste der Verordnung 320/2025/ND-CP schafft. Zu den herausragenden Funktionen gehören:

  • Erstellung und Verwaltung von elektronischen Rechnungen direkt aus Transaktionsdaten.
  • Automatisches Ausfüllen von Kundeninformationen zur Minimierung von Fehlern bei der manuellen Dateneingabe.
  • Überwachung des Rechnungsstatus (ausgestellt, gesendet, bezahlt).
  • Zentrale Rechnungsaufbewahrung für einfache Abfragen und Abstimmungen bei Bedarf.
  • Anbindung an führende Anbieter von elektronischen Rechnungen wie Sinvoce, Misa, ... zur Unterstützung der Unternehmen bei der Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Abbildung einer von GTG CRM erstellten Rechnung

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