Hauptfunktionen
- Zentrale Verwaltung von Überweisungs-, Karten- und E-Wallet-Zahlungsbelegen
- Schnelle Suche nach Zeitraum, Zahlungsempfänger, Betrag
- Sichere Speicherung von elektronischen Belegen, leicht abrufbar bei Bedarf
- Automatischer Abgleich mit Buchhaltungsaufzeichnungen und Steuererklärungen
- Warnung vor fehlenden erforderlichen Belegen für Transaktionen über bestimmten Grenzwerten
- Detaillierte statistische Berichte monatlich, vierteljährlich, jährlich zur Steuererklärung
- Hohe Sicherheit mit Zugriffsrechten und automatischen Backups
Detaillierte Bedienungsanleitung
Schritt 1: Einrichten eines Geschäftskontos
Wie erwähnt, da Geschäftshaushalte unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen haften, ist die **Eröffnung eines separaten Kontos für Geschäftsaktivitäten** der erste wichtige Schritt.
- Navigieren Sie zum Modul Belegverwaltung auf GTG CRM
- Wählen Sie Konfiguration → Bankkonten
- Geben Sie die Informationen ein: Bankname, Kontonummer, Kontoinhaber
- Markieren Sie dieses Konto als "Hauptgeschäftskonto"
Schritt 2: Verbindung von Zahlungsdatenquellen
GTG CRM unterstützt die automatische Synchronisierung aus mehreren Quellen:
- Verbindung mit Internet Banking: Geben Sie den API-Schlüssel ein oder verbinden Sie sich über Open Banking
- Verbindung mit E-Wallets: MoMo, ZaloPay, VNPay, ShopeePay
- Import von Kontoauszug-Dateien: Unterstützt Excel-, PDF-Formate von Banken
Nach der Verbindung synchronisiert das System automatisch die Transaktionshistorie und aktualisiert in Echtzeit.
Schritt 3: Erfassung und Klassifizierung von Belegen
Für jede bargeldlose Transaktion führen Sie folgende Schritte durch:
- Wählen Sie die Transaktion aus der Liste der automatischen Synchronisierung
- Klassifizierung: Betriebsausgaben, Persönliche Ausgaben, Einnahmen
- Zugehörige Belege zuordnen: Rechnungen, Verträge, Quittungen (Upload von Bildern/PDFs)
- Notizen: Zahlungszweck, relevante Parteien
Wichtiger Hinweis: Gemäß den Vorschriften können nur Ausgaben, für die **vollständige Belege für bargeldlose Zahlungen vorliegen**, als abzugsfähige Ausgaben bei der Berechnung der Einkommensteuer aus der Geschäftstätigkeit anerkannt werden.
Schritt 4: Abgleich mit Buchhaltungsaufzeichnungen
Das System gleicht automatisch ab zwischen:
- Belegen für bargeldlose Zahlungen
- Kassenbuch
- Ausgaben- und Einnahmenbuch
- Steuererklärungsvordrucke
Bei Abweichungen wird das System **sofort eine Warnung ausgeben**, damit rechtzeitig Korrekturen vorgenommen werden können.
Schritt 5: Erstellung von Berichten für die Steuerbehörde
Wenn Steuererklärungen oder Jahresabschlüsse eingereicht werden müssen:
- Navigieren Sie zu Berichte → Berichte über Zahlungsbelege
- Wählen Sie den Berichtszeitraum: Monat, Quartal, Jahr
- Wählen Sie die Art des Berichts: Detaillierte Liste der bargeldlosen Transaktionen; Gesamtbericht nach Gegenpartei; Bericht über abzugsfähige Ausgaben
- Exportieren Sie die Datei im PDF/Excel-Format zusammen mit **gescannten Originalbelegen**
Schritt 6: Speicherung und Abruf
Alle Belege werden elektronisch gespeichert mit:
- Aufbewahrungsfrist: Mindestens 10 Jahre (gesetzlich vorgeschrieben)
- Verschlüsselung: Bankübliche Sicherheit
- Abfrage: Nach verschiedenen Kriterien (Datum, Betrag, Gegenpartei, Kostenart)
- Backup: Täglich automatisch
Vorteile der Nutzung
- 100% Einhaltung der Vorschriften für bargeldlose Zahlungsvorgänge ab 2026
- Maximierung abzugsfähiger Kosten bei der Steuerberechnung, legale Reduzierung der zu zahlenden Einkommensteuer
- 70% Zeitersparnis bei Abgleich und Berichtserstellung im Vergleich zur manuellen Bearbeitung
- Finanzielle Transparenz, Vermeidung von Steuerrisiken aufgrund fehlender Belege
- Echtzeit-Überblick über den Cashflow, Unterstützung zeitnaher Entscheidungen
Wichtige Hinweise
Zur Klassifizierung von Kleingewerben
Kleingewerbe der Gruppe 3 (Umsatz über 3 Milliarden/Jahr) müssen ab 2026 die Erklärungsmethode anwenden. Das bedeutet:
- Umsätze und Ausgaben müssen vollständig deklariert werden (keine Anwendung von %-Sätzen mehr wie bei der Pauschalmethode)
- Für alle Ausgaben müssen vollständige Rechnungen und Belege vorliegen
- Nur Ausgaben mit bargeldlosen Zahlungsbelegen werden anerkannt
Zur unbeschränkten Haftung
Besonderer Hinweis: Kleingewerbe haften unbeschränkt mit ihrem gesamten Vermögen. Daher:
- Alle Bankkonten (persönlich + geschäftlich) gelten als Einnahmen des Gewerbes
- Es muss eine klare Trennung zwischen Geschäfts- und Privattransaktionen erfolgen
- Die Eröffnung eines separaten Kontos für geschäftliche Aktivitäten wird empfohlen
Zu den Beschränkungen für Kleingewerbe
- Eine natürliche Person darf nur 01 Kleingewerbe gründen
- Darf nicht gleichzeitig Inhaber eines Einzelunternehmens sein
- Darf kein Komplementär einer Kommanditgesellschaft sein
Mit GTG CRM wird die Verwaltung bargeldloser Zahlungsbelege einfach, genau und zu 100% gesetzeskonform. Bereiten Sie sich jetzt auf die Änderungen ab 2026 vor!
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