Wenn Sie gerade erst mit Ihrer Geschäftstätigkeit beginnen, ist die erstmalige Steueranmeldung für jedes Einzelunternehmen und jeden Geschäftsinhaber eine obligatorische Pflicht. Die fristgerechte Einhaltung hilft Ihnen, Strafen zu vermeiden und erleichtert Ihnen die Abwicklung damit verbundener Verfahren wie die Eröffnung eines Bankkontos, die Aufnahme von Krediten und die Nutzung elektronischer Rechnungen.

Dieser Artikel führt Sie detailliert durch die Zielgruppen, Verfahren, Unterlagen und insbesondere die Fristen für die erstmalige Steueranmeldung für Einzelunternehmen gemäß den aktuellen Vorschriften, damit Sie alles vorbereiten und den Prozess korrekt durchführen können.

Wer muss sich zum ersten Mal steuerlich anmelden?

Gemäß Punkt i, Absatz 2, Artikel 4 der Verordnung 105/2020/TT-BTC müssen die folgenden Gruppen ihre Steuern direkt bei der Steuerbehörde anmelden:

  • Haushalte und Einzelpersonen, die Waren und Dienstleistungen produzieren und handeln
  • Grenznah lebende Personen, die in Grenzhandelszentren, Grenzübergangsstellen und Sonderwirtschaftszonen tätig sind
  • Einzelunternehmen und Geschäftsinhaber, die nicht zur Registrierung eines Einzelunternehmens verpflichtet sind, aber dennoch Geschäftstätigkeiten ausüben

Frist für die Steueranmeldung von Einzelunternehmen

Gemäß Artikel 33 des Steuerverwaltungsgesetzes 2019:

Fälle der Anmeldung über ein einheitliches Portal (One-Stop-Shop)

Die Frist für die Steueranmeldung ist identisch mit der Frist für die Registrierung von Einzelunternehmen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (die Steuerbehörde erteilt die Steuernummer gleichzeitig mit der Registrierungsbescheinigung für das Einzelunternehmen).

Fälle der direkten Steueranmeldung bei der Steuerbehörde

Innerhalb von 10 Werktagen ab einem der folgenden Zeitpunkte:

  • Erhalt der Registrierungsbescheinigung für das Einzelunternehmen
  • Beginn der Geschäftstätigkeit (für Einzelunternehmen, die nicht zur Registrierung verpflichtet sind oder noch keine Bescheinigung erhalten haben)
  • Entstehung einer Verpflichtung zur Einbehaltung und Abführung von Steuern für Dritte
  • Unterzeichnung eines Geschäftsvertrags oder einer Vereinbarung (für ausländische Auftragnehmer)
  • Entstehung einer Verpflichtung zur Einkommensteuer von natürlichen Personen
  • Entstehung eines Anspruchs auf Steuerrückerstattung
  • Entstehung sonstiger Verpflichtungen gegenüber dem Staatshaushalt

So führen Sie die erstmalige Steueranmeldung durch

Einzelunternehmen können eine der folgenden beiden Methoden wählen:

Methode 1: Einreichung der Unterlagen persönlich

Schritt 1: Bereiten Sie die Unterlagen gemäß Formular 03-ĐK-TCT vor

Schritt 2: Reichen Sie die Unterlagen beim Finanzamt/lokalen Finanzamt ein, wo: - sich der feste Geschäftsstandort befindet, oder - sich die zu vermietende Immobilie befindet, oder - sich Ihr Wohnsitz befindet (wenn kein fester Standort vorhanden ist)

Schritt 3: Erhalten Sie die Steuernummer, nachdem die Unterlagen genehmigt wurden

Methode 2: Online-Anmeldung

Schritt 1: Besuchen Sie die Website Thuế Việt Nam (https://thuedientu.gdt.gov.vn)

Schritt 2: Melden Sie sich mit Ihrem elektronischen Steuerkonto oder Ihrem elektronischen Identitätskonto an

Schritt 3: Füllen Sie die Erklärung gemäß Formular 03-ĐK-TCT online aus und reichen Sie sie ein

Schritt 4: Verfolgen Sie die Ergebnisse und erhalten Sie die Steuernummer per E-Mail/Konto

Hinweis: Nicht jedes Finanzamt nimmt Online-Anmeldungen entgegen. Erkundigen Sie sich im Voraus, um dies zu bestätigen. Schritte zur Steueranmeldung

Benötigte Unterlagen

Für die erstmalige Steueranmeldung müssen Sie Folgendes vorbereiten:

Obligatorische Unterlagen: - Steueranmeldeformular 03-ĐK-TCT - Kopie des Personalausweises/ID-Karte (vietnamesische Staatsbürger) oder Reisepass (Ausländer)

Zusätzliche Unterlagen (falls zutreffend): - Liste der Filialen, Geschäfte, abhängigen Lager (Formular 03-ĐK-TCT-BK01) - Kopie der Registrierungsbescheinigung für das Einzelunternehmen (falls bereits registriert)

Einreichungsort der Unterlagen

Methode Einreichungsort Anmerkungen
Über ein einheitliches Portal Zuständige Registrierungsstelle für Einzelunternehmen Steuernummer wird gleichzeitig mit der Registrierungsbescheinigung für das Einzelunternehmen vergeben
Direkte Anmeldung Finanzamt des Geschäftsstandorts/Wohnsitzes Verwendung des Formulars 03-ĐK-TCT
Über die Steuererklärung Finanzamt, wo die Verpflichtung entsteht Gilt für Sonderfälle

Wichtige Punkte zu beachten

Bezüglich der Frist: - 10 Werktage zählen (Samstage, Sonntage und Feiertage nicht mitgerechnet) - Bei verspäteter Einreichung kann eine Strafe von 2-5 Millionen VND gemäß Verordnung 125/2020/NĐ-CP verhängt werden

Bezüglich der Deklaration: - Geben Sie die Informationen über die Geschäftsbranche korrekt und vollständig an - Der prognostizierte Umsatz sollte nahe an der Realität liegen, vermeiden Sie eine zu niedrige Angabe - Überprüfen Sie die Informationen sorgfältig vor der Einreichung, um Fehler zu vermeiden

Bezüglich der Unterlagen: - Bewahren Sie die Originale der Erklärung und der Steuerbescheide auf - Sichern Sie elektronische Dokumente zur einfachen Nachverfolgung - Aktualisieren Sie Änderungen (falls vorhanden) innerhalb von 10 Tagen

Gleichzeitig zu erledigende verwandte Verfahren: - Registrierung eines Geschäftskontos - Anmeldung zur Nutzung elektronischer Rechnungen - Anmeldung für elektronischen Steuerverkehr

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  • Direkte Anbindung an die Steuerbehörde, automatische Datensynchronisierung gemäß Verordnung 32/2025/TT-BTC
  • Erstellung und Verwaltung von elektronischen Rechnungen, die vom Kassen-PC generiert werden
  • Automatisierung von Dateneingaben und Berichten über Umsatz und Gewinn
  • Multi-Channel-Integration: elektronische Rechnungen, Buchhaltung, digitale Signaturen

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