Politische Hintergründe
Ab dem 01.01.2026 ändert sich die Steuerpolitik für Gewerbetreibende grundlegend. Gemäß der Resolution Nr. 198/2025/QH15 des Nationalen Rates wird die Pauschalbesteuerung abgeschafft und durch die Erfüllung von Steuerpflichten gemäß den Steuerverwaltungsgesetzen ersetzt.
Daher zahlen Gewerbetreibende und Einzelunternehmer keine Steuern mehr auf Basis fester Beträge, sondern müssen Steuern auf der Grundlage der tatsächlich erzielten Einnahmen deklarieren, berechnen und zahlen.
Steuererklärungsmethode für Gewerbetreibende
Gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 40/2021/TT-BTC des Finanzministeriums ist die Steuererklärungsmethode diejenige, bei der der Steuerzahler die Steuererklärung abgibt, die Steuer berechnet und die Steuer auf der Grundlage der tatsächlich erzielten Einnahmen und des Steuererklärungszeitraums, der als monatlich oder vierteljährlich festgelegt wird, zahlt.
Ab 2026 wird die Erklärungsmethode im Rahmen des Fahrplans zur Reform der Steuerpolitik zur einheitlichen Methode für Gewerbetreibende.
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Steuererklärungszeitraum ab 2026
Allgemeine Regel: Monatliche Erklärung
Gemäß den Bestimmungen von Rundschreiben 40/2021/TT-BTC geben Gewerbetreibende und Einzelunternehmer, die Steuern nach der Erklärungsmethode zahlen, monatlich Steuererklärungen ab.
Dies ist die standardmäßige Erklärungsform, die angewendet wird, wenn ein Gewerbetreibender nicht berechtigt ist, vierteljährlich zu erklären oder sich nicht für die vierteljährliche Erklärung entschieden hat.
Fälle der vierteljährlichen Erklärung
Gewerbetreibende können den vierteljährlichen Steuererklärungszeitraum nur dann anwenden, wenn sie gleichzeitig alle Bedingungen gemäß Artikel 9 der Verordnung Nr. 126/2020/ND-CP erfüllen:
Erstens: Gehört zu den Personen, die berechtigt sind, vierteljährlich Steuererklärungen gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes abzugeben.
Zweitens: Verfügt über ein gültiges Dokument oder eine gültige Wahl zur Anwendung der vierteljährlichen Erklärung bei der zuständigen Steuerbehörde.
Schlussfolgerung zum Erklärungszeitraum
- Monatliche Erklärung: Ist die standardmäßige Anwendungsform für Gewerbetreibende ab 2026.
- Vierteljährliche Erklärung: Gilt nur, wenn die Bedingungen erfüllt sind und eine Wahl gemäß den gesetzlichen Bestimmungen getroffen wurde.
Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und die Zahlung von Steuern
Bei monatlicher Erklärung: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist spätestens der 20. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Steuerpflicht entstanden ist.
Bei vierteljährlicher Erklärung: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist spätestens der letzte Tag des ersten Monats des Quartals, das auf das Quartal folgt, in dem die Steuerpflicht entstanden ist.
Die Frist für die Steuernachzahlung ist identisch mit der Frist für die Einreichung der Steuererklärung, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.
Ort und Form der Einreichung von Steuererklärungen
Ort der Einreichung: Die zuständige Steuerabteilung, in deren Zuständigkeitsbereich der Gewerbetreibende oder Einzelunternehmer seine Produktion oder sein Geschäft ausübt.
Form der Einreichung:
- Über das elektronische Steuerportal
- Über das nationale Portal für öffentliche Dienstleistungen
- Wenn eine elektronische Einreichung nicht möglich ist, kann die Einreichung direkt bei der Steuerbehörde oder über das Postsystem erfolgen
Die Steuererklärung umfasst:
- Die Steuererklärung gemäß Formular Nr. 01/CNKD
- Anhang mit der Liste der Geschäftstätigkeiten im Zeitraum (falls gesetzlich vorgeschrieben)
Einige Hinweise zur Steuererklärung ab 2026
Erstens: Gewerbetreibende, die Steuern nach der Erklärungsmethode zahlen, führen keine jährliche Steuerabrechnung durch.
Zweitens: Wenn die deklarierten Einnahmen nicht den tatsächlichen Einnahmen entsprechen, hat die Steuerbehörde das Recht, die Einnahmen für die Steuerberechnung gemäß dem Steuerverwaltungsgesetz festzulegen.
Drittens: Gewerbetreibende müssen die Vorschriften für Rechnungen und Belege einhalten.
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Aktualisierung der neuen Richtlinie: 500-Millionen-Dong-Schwelle
Am 10. Dezember verabschiedete der Nationale Rat das Gesetz zur Änderung des Einkommensteuergesetzes. Demnach wurde die Schwelle für steuerfreie Einkünfte aus der Einkommensteuer für Gewerbetreibende und Einzelunternehmer von 200 Millionen VND/Jahr auf 500 Millionen VND/Jahr angehoben.
Es ist jedoch zu beachten:
- Die oben genannte Bestimmung fällt in den Geltungsbereich des geänderten Einkommensteuergesetzes.
- Es ist nicht automatisch davon auszugehen, dass Gewerbetreibende mit Einnahmen von weniger als 500 Millionen VND/Jahr von allen Steuerpflichten befreit sind.
Bis zum Inkrafttreten der vollständigen Ausführungsbestimmungen sind Gewerbetreibende weiterhin verpflichtet, ihre Steuererklärungen wahrheitsgemäß, vollständig und fristgerecht gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen abzugeben.
Schlussfolgerung
Ab 2026 treten Gewerbetreibende in eine Phase der Steuerverwaltung nach dem Prinzip der tatsächlichen Erklärung ein, die die Pauschalbesteuerung vollständig ersetzt. Dabei gilt:
Die monatliche Erklärung ist die allgemeine Regel, die vierteljährliche Erklärung ist nur eine bedingte Ausnahme, und die Vorbereitung von Einnahmen, Rechnungen und Belegen von Anfang an des Geschäftszeitraums ist eine zwingende Anforderung.
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