Politische Hintergründe

Ab dem 01.01.2026 wird sich die Steuerpolitik für Geschäftshaushalte grundlegend ändern. Gemäß dem Beschluss Nr. 198/2025/QH15 des Nationalrates wird die Pauschalbesteuerung abgeschafft und durch die Erfüllung der Steuerpflicht gemäß dem Gesetz über die Steuerverwaltung ersetzt.

Daher zahlen Geschäftshaushalte und einzelne Gewerbetreibende keine festen Steuersätze mehr, sondern müssen Steuern auf der Grundlage der tatsächlich erzielten Einnahmen deklarieren, berechnen und abführen.

Steuererklärungsmethode für Geschäftshaushalte

Gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens Nr. 40/2021/TT-BTC des Finanzministeriums ist die Steuererklärungsmethode die Methode, bei der Steuerzahler ihre Steuern auf der Grundlage der tatsächlich erzielten Einnahmen für einen bestimmten Steuerzeitraum (monatlich oder vierteljährlich) deklarieren, berechnen und abführen.

Ab 2026, im Rahmen des Steuerreformplans, wird die Erklärungsmethode zur einheitlichen Methode für Geschäftshaushalte.

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Steuererklärungszeitraum ab 2026

Allgemeines Prinzip: Monatliche Erklärung

Gemäß den Bestimmungen des Rundschreibens 40/2021/TT-BTC erklären Geschäftshaushalte und einzelne Gewerbetreibende, die die Erklärungsmethode anwenden, ihre Steuern monatlich.

Dies ist die standardmäßige Erklärungsform, die angewendet wird, wenn ein Geschäftshaushalt nicht zu den Fällen gehört, in denen eine vierteljährliche Erklärung zulässig ist oder die vierteljährliche Erklärung nicht gewählt wurde.

Fälle, in denen eine vierteljährliche Erklärung zulässig ist

Geschäftshaushalte können nur einen vierteljährlichen Erklärungszeitraum anwenden, wenn sie gleichzeitig alle Bedingungen gemäß Artikel 9 der Verordnung Nr. 126/2020/ND-CP erfüllen:

Erstens: Sie fallen unter die Steuerpflichtigen, denen gemäß dem Gesetz über die Steuerverwaltung eine vierteljährliche Steuererklärung gestattet ist.

Zweitens: Sie haben eine gültige schriftliche Erklärung oder Wahl bezüglich der Anwendung der vierteljährlichen Erklärung bei der zuständigen Steuerbehörde.

Schlussfolgerung zum Erklärungszeitraum

  • Monatliche Erklärung: Ist die Standardmethode für Geschäftshaushalte ab 2026.
  • Vierteljährliche Erklärung: Gilt nur, wenn die Bedingungen erfüllt sind und eine Wahl gemäß den gesetzlichen Bestimmungen getroffen wurde.

Fristen für die Einreichung von Steuererklärungen und die Steuerzahlung

Bei monatlicher Erklärung: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist spätestens der 20. Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Steuerschuld entstanden ist.

Bei vierteljährlicher Erklärung: Die Frist für die Einreichung der Steuererklärung ist spätestens der letzte Tag des ersten Monats des Quartals, das auf das Quartal folgt, in dem die Steuerschuld entstanden ist.

Die Frist für die Steuerzahlung entspricht der Frist für die Einreichung der Steuererklärung, es sei denn, das Gesetz sieht etwas anderes vor.

Ort und Form der Einreichung von Steuererklärungen

Ort der Einreichung: Die zuständige Steuerabteilung, in deren Zuständigkeitsbereich der Geschäftshaushalt oder einzelne Gewerbetreibende seine Geschäftstätigkeit ausübt.

Form der Einreichung:

  • Über das elektronische Steuerportal
  • Über das nationale Portal für öffentliche Dienstleistungen
  • Wenn die elektronische Einreichung nicht möglich ist, kann sie direkt bei der Steuerbehörde oder über den Postdienst eingereicht werden.

Die Steuererklärungsunterlagen umfassen:

  • Steuererklärung gemäß **Formular Nr. 01/CNKD**
  • Anhang zur Liste der Geschäftstätigkeiten im Berichtszeitraum (falls gesetzlich vorgeschrieben)

Einige Hinweise zur Steuererklärung ab 2026

Erstens: Geschäftshaushalte, die die Erklärungsmethode anwenden, führen am Jahresende keine Steuerendabrechnung durch.

Zweitens: Wenn die deklarierten Einnahmen nicht den tatsächlichen Einnahmen entsprechen, hat die Steuerbehörde das Recht, die steuerpflichtigen Einnahmen gemäß den Bestimmungen des Steuerverwaltungsgesetzes festzulegen.

Drittens: Geschäftshaushalte müssen die vorgeschriebenen Rechnungs- und Belegvorschriften einhalten.

Weiterlesen: Welche Kosten sind bei der Geschäftstätigkeit steuerlich absetzbar?

Aktualisierung der neuen Politik: Schwelle von 500 Millionen VND

Am 10. Dezember hat die Nationalversammlung das Gesetz über die Einkommensteuer (geändert) verabschiedet. Demnach wurde die Schwelle für umsatzsteuerbefreite Unternehmen und Einzelunternehmer von 200 Millionen VND/Jahr auf 500 Millionen VND/Jahr angehoben.

Es ist jedoch zu beachten:

  • Die oben genannte Regelung fällt unter den Geltungsbereich des Gesetzes über die Einkommensteuer (geändert).
  • Dies bedeutet nicht automatisch, dass Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 500 Millionen VND/Jahr von allen Steuerpflichten befreit sind.

Während auf die vollständigen Anweisungen gewartet wird, sind Unternehmen weiterhin verpflichtet, ihre Steuern gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vollständig, wahrheitsgemäß und fristgerecht zu deklarieren.

Fazit

Ab 2026 treten Unternehmen in eine Phase der Steuerverwaltung nach dem Prinzip der tatsächlichen Deklaration ein, das die Pauschalsteuermethode vollständig ersetzt. Dabei gilt:

Die monatliche Deklaration ist die allgemeine Regel, die vierteljährliche Deklaration ist nur eine bedingte Ausnahme, und die Vorbereitung von Umsatzdaten, Rechnungen und Belegen von Beginn des Geschäftsjahres an ist eine zwingende Voraussetzung.

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