Fragestellung in der Praxis
"Ab welchem Umsatz muss ich Steuern zahlen?" ist die häufigste Frage für Gewerbetreibende und Einzelunternehmer, insbesondere im Lichte von Steuerpolitiken, die auf mehr Transparenz und die Erklärung tatsächlicher Umsätze ausgerichtet sind.
Tatsächlich gibt es viele Fälle, in denen keine Steuerpflicht besteht, aber dennoch eine Erklärungspflicht erfüllt werden muss. Daher ist das korrekte Verständnis des steuerpflichtigen Umsatzschwellenwerts und des Umfangs der Steuerpflicht unerlässlich, um Fehler zu vermeiden.
Wie wird Umsatz im Steuerrecht verstanden?
Gemäß den Vorschriften zur Steuerverwaltung und zu Steuern für Gewerbebetriebe und Einzelunternehmer ist Umsatz:
Der gesamte Geldbetrag aus dem Verkauf von Waren, der Erbringung von Dienstleistungen, Provisionen, Zuschüssen, Nebengebühren und anderen Einnahmen, die der Gewerbebetrieb oder Einzelunternehmer erhält, unabhängig davon, ob das Geld tatsächlich erhalten wurde oder nicht.
Umsatz zur Bestimmung der Steuerpflicht:
- Nicht basierend auf dem Gewinn
- Ohne Abzug von Kosten
- Unabhängig von der Zahlungsform
- Unabhängig davon, ob der Verkauf online oder offline erfolgt
Umsatzschwellenwert, für den gemäß den aktuellen Vorschriften keine Steuern zu zahlen sind
Derzeit geltende Vorschriften
Am 10. Dezember 2025 hat die Nationalversammlung das Gesetz über die Einkommensteuer (geändert) verabschiedet.
Gemäß dem verabschiedeten Gesetz:
- Der Umsatzschwellenwert, für den Gewerbebetriebe und Einzelunternehmer keine Steuern zahlen müssen, wurde auf 500 Millionen VND/Jahr angehoben
Der Betrag von 500 Millionen VND/Jahr wird:
- Vor der Berechnung der Steuern nach dem Umsatzprozentsatz abgezogen
- Gleichzeitig der Umsatzschwellenwert sein, für den keine Mehrwertsteuer anfällt
Somit haben Gewerbebetriebe und Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 500 Millionen VND:
- Keine Einkommensteuer zu zahlen
- Keine Mehrwertsteuer zu zahlen
- Aber dennoch die Erklärungspflicht gemäß den Vorschriften zu erfüllen
Die Erklärung und Zahlung von Steuern erfolgt gemäß:
- Monatliche oder vierteljährliche Steuererklärungsperiode (je nach Bedingungen)
- Der im Zeitraum tatsächlich erzielte Umsatz
Weiterlesen: Welche Kosten können bei der Geschäftstätigkeit von der Steuer abgesetzt werden?
Fälle mit einem Umsatz von über 500 Millionen VND/Jahr
Wenn der Umsatz 500 Millionen VND/Jahr übersteigt, entsteht eine Steuerpflicht.
Gemäß dem Gesetz über die Einkommensteuer (geändert) umfasst die entstehende Steuerpflicht:
- Mehrwertsteuer zu zahlen
- Einkommensteuer zu zahlen
Methode zur Berechnung der Mehrwertsteuer auf den Umsatz
(Gilt für alle Gruppen von Gewerbetreibenden)
Mehrwertsteuer = Umsatz x Steuersatz
| Geschäftsart | Satz |
|---|---|
| Vertrieb, Warenlieferung | 1% |
| Dienstleistungen, Bauarbeiten ohne Materiallieferung | 5% |
| Produktion, Transport, dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, Bauarbeiten mit Materiallieferung | 3% |
| Sonstige Geschäftstätigkeiten | 2% |
Methode zur Berechnung der Einkommensteuer auf das Einkommen
(Gilt für Gewerbebetriebe mit einem Jahresumsatz von über 500 Millionen VND/Jahr)
Einkommensteuer = (Umsatz - Kosten) x Steuersatz
| Steuerpflichtiges Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| 500 Millionen bis 3 Milliarden VND | 15% |
| Über 3 Milliarden bis 50 Milliarden VND | 17% |
| Über 50 Milliarden VND | 20% |
Hinweis:
- Gewerbebetriebe mit einem Jahresumsatz von 500 Millionen bis 3 Milliarden VND/Jahr können wählen, ob sie die Einkommensteuer auf das Einkommen oder auf den Umsatz berechnen möchten
- Gewerbebetriebe mit einem Jahresumsatz von über 3 Milliarden VND/Jahr müssen die Einkommensteuer auf das Einkommen berechnen (für die Gruppe der Vermietung von Vermögenswerten wird die Einkommensteuer auf den Umsatz berechnet)
Methode zur Berechnung der Einkommensteuer auf den Umsatz
(Gilt für Gewerbebetriebe mit einem Jahresumsatz von 500 Millionen bis 3 Milliarden VND/Jahr)
Einkommensteuer = Umsatz (abzüglich des steuerfreien Umsatzes von 500 Millionen) x Steuersatz
| Geschäftsaktivitätsgruppe | Rate |
|---|---|
| Distribution, Warenlieferung | 0,5% |
| Dienstleistungen, Bauarbeiten ohne Materiallieferung | 2% |
| Vermietung von Vermögenswerten | 5% |
| Produktion, Transport, warenbezogene Dienstleistungen, Bauarbeiten mit Materiallieferung | 1,5% |
| Bereitstellung von digitalen Informationsprodukten und -diensten | 5% |
| Sonstige Geschäftstätigkeiten | 1% |
Bestimmung des Umsatzes zum Vergleich mit der Marke von 500 Millionen VND
Der Umsatz wird nach folgenden Grundsätzen ermittelt:
- Gilt für das Kalenderjahr
- Gesamte Geschäftstätigkeit wird zusammengefasst
- Unterscheidung der Branchen entfällt
- Unterscheidung der Verkaufskanäle entfällt
Wenn das Geschäft nicht 12 Monate lang durchgeführt wird, wird der Umsatz auf Basis der im Jahr tatsächlich angefallenen Umsätze ermittelt, nicht hochgerechnet auf 12 Monate.
Steuererklärungspflicht auch ohne Steuerschuld
Auch wenn der Umsatz 500 Millionen VND/Jahr nicht überschreitet, kann der Gewerbetreibende verpflichtet sein:
- Regelmäßige Steuererklärung abgeben
- Informationen auf Anfrage der Steuerbehörde bereitstellen
- Umsatz bei Überprüfungen und Datenabgleichen erläutern
Daher bedeutet „keine Steuerschuld" ≠ „keine Steuererklärungspflicht".
Weiterlesen: Im Jahr 2026: Monatsweise oder quartalsweise Steuererklärung für Kleingewerbetreibende?
Schlussfolgerung
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Umsatz nicht über 500 Millionen VND/Jahr: Keine Mehrwertsteuerpflicht, keine Einkommensteuerpflicht gemäß dem geänderten Einkommensteuergesetz.
- Umsatz über 500 Millionen VND/Jahr: Steuerschuld gemäß den Bestimmungen entsteht.
- Umsatz ist Bruttoumsatz, nicht Gewinn.
- Die Pflicht zur Steuererklärung besteht auch dann, wenn keine zu zahlende Steuer anfällt.
Ein korrektes Verständnis von Anfang an ist der einzige Weg, um langfristig rechtliche Risiken bei der Geschäftstätigkeit zu vermeiden.
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