Die gestellte Frage in der Praxis
"Wie viel Umsatz muss versteuert werden?" ist die häufigste Frage für Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer, insbesondere im Kontext einer Steuerpolitik, die auf Transparenz und die Veranlagung nach tatsächlichem Umsatz ausgerichtet ist.
Tatsächlich gibt es viele Fälle, in denen keine Steuerpflicht entsteht, aber dennoch eine Steuererklärungspflicht besteht. Daher ist das korrekte Verständnis des umsatzsteuerpflichtigen Schwellenwerts und des Umfangs der Steuerpflicht unerlässlich, um Fehler zu vermeiden.
Wie wird Umsatz im Steuerrecht verstanden?
Gemäß den Bestimmungen zur Steuerverwaltung und zur Besteuerung von Kleingewerbetreibenden und Einzelunternehmern ist Umsatz:
Die Gesamtheit der Gelder aus dem Verkauf von Waren, der Erbringung von Dienstleistungen, Provisionen, Beihilfen, Zuschlägen und anderen Einkünften, die dem Kleingewerbetreibenden oder Einzelunternehmer zustehen, unabhängig davon, ob das Geld bereits erhalten wurde oder nicht.
Umsatz zur Ermittlung der Steuerpflicht:
- Nicht basierend auf dem Gewinn
- Ohne Abzug von Kosten
- Unabhängig von der Zahlungsform
- Unabhängig davon, ob online oder offline verkauft wird
Umsatzschwelle, die gemäß der aktuellen Verordnung nicht zu versteuern ist
Anwendbare Regelung
Am 10. Dezember 2025 hat die Nationalversammlung das Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen (geändert) verabschiedet.
Gemäß dem verabschiedeten Gesetz:
- Der umsatzsteuerfreie Schwellenwert für Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer wird auf 500 Millionen VND/Jahr angehoben.
Der Betrag von 500 Millionen VND/Jahr wird:
- Vor der Berechnung der Steuer nach dem Umsatzprozentsatz abgezogen
- Gleichzeitig die Umsatzschwelle für die Mehrwertsteuerbefreiung
Somit haben Kleingewerbetreibende und Einzelunternehmer mit einem Jahresumsatz von nicht mehr als 500 Millionen VND:
- Keine Einkommensteuer zu zahlen
- Keine Mehrwertsteuer zu zahlen
- Müssen aber weiterhin ihrer Steuererklärungspflicht gemäß den Bestimmungen nachkommen
Die Steuererklärung und -zahlung erfolgt gemäß:
- Monatlichem oder vierteljährlichem Erklärungszeitraum (je nach Bedingung)
- Tatsächlich im Zeitraum angefallener Umsatz
Lesen Sie mehr: Welche Kosten sind bei der Geschäftstätigkeit steuerlich absetzbar?
Fälle mit einem Umsatz von über 500 Millionen VND/Jahr
Wenn der Umsatz 500 Millionen VND/Jahr übersteigt, entsteht eine Steuerpflicht.
Gemäß dem geänderten Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen umfasst die entstehende Steuerpflicht:
- Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer
- Pflicht zur Zahlung der Einkommensteuer natürlicher Personen
Methode zur Berechnung der Mehrwertsteuer auf den Umsatz
(Gilt für alle Gruppen von Kleingewerbetreibenden)
MwSt. = Umsatz x Steuersatz
| Geschäftsaktivitätsgruppe | Prozentsatz |
|---|---|
| Vertrieb, Warenlieferung | 1% |
| Dienstleistungen, Bau ohne Materiallieferung | 5% |
| Produktion, Transport, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, Bau mit Materiallieferung | 3% |
| Andere Geschäftstätigkeiten | 2% |
Methode zur Berechnung der Einkommensteuer natürlicher Personen auf das Einkommen
(Gilt für Kleingewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von über 500 Millionen VND/Jahr)
ESt. = (Umsatz - Kosten) x Steuersatz
| Steuerpflichtiges Einkommen | Steuersatz |
|---|---|
| Von 500 Millionen bis 3 Milliarden VND | 15% |
| Über 3 Milliarden bis 50 Milliarden VND | 17% |
| Über 50 Milliarden VND | 20% |
Hinweis:
- Kleingewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von 500 Millionen bis 3 Milliarden VND/Jahr können wählen, ob sie die Einkommensteuer auf das Einkommen oder auf den Umsatz berechnen möchten.
- Kleingewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von über 3 Milliarden VND/Jahr müssen die Einkommensteuer auf das Einkommen berechnen (ausgenommen die Gruppe der Immobilienvermietung, für die die Einkommensteuer auf Basis des Umsatzes berechnet wird).
Methode zur Berechnung der Einkommensteuer natürlicher Personen auf den Umsatz
(Gilt für Kleingewerbetreibende mit einem Jahresumsatz von 500 Millionen bis 3 Milliarden VND/Jahr)
ESt. = Umsatz (berechnet über den steuerfreien Umsatz von 500 Millionen) x Steuersatz
| Geschäftsaktivitätsgruppe | Prozentsatz |
|---|---|
| Vertrieb, Warenlieferung | 0,5% |
| Dienstleistungen, Bau ohne Materiallieferung | 2% |
| Vermietung von Immobilien | 5% |
| Produktion, Transport, Dienstleistungen im Zusammenhang mit Waren, Bau mit Materiallieferung | 1,5% |
| Lieferung von digitalen Informationsprodukten und -dienstleistungen | 5% |
| Andere Geschäftstätigkeiten | 1% |
Wie der Umsatz zur Ermittlung des 500-Millionen-VND-Schwellenwerts bestimmt wird
Der Umsatz wird nach folgenden Grundsätzen bestimmt:
- Berechnung nach Kalenderjahr
- Gesamte Geschäftstätigkeit wird zusammengefasst
- Unabhängig von der Branche
- Unabhängig vom Vertriebskanal
In Fällen, in denen die Geschäftstätigkeit nicht 12 Monate dauert, wird der Umsatz nach dem tatsächlich im Jahr angefallenen Umsatz berechnet und nicht auf 12 Monate hochgerechnet.
Steuererklärungspflicht auch ohne Steuerzahlung
Selbst wenn der Umsatz 500 Millionen VND/Jahr nicht übersteigt, müssen Unternehmer möglicherweise:
- Regelmäßige Steuererklärungen abgeben
- Informationen auf Anfrage der Steuerbehörden bereitstellen
- Den Umsatz bei Prüfungen und Datenabgleichen erläutern
Daher bedeutet nicht zu zahlen ≠ keine Erklärung abzugeben.
Lesen Sie mehr: Im Jahr 2026: Monatliche oder vierteljährliche Steuererklärung für Kleingewerbetreibende?
Schlussfolgerung
Zusammenfassend lässt sich sagen:
- Umsatz nicht über 500 Millionen VND/Jahr: keine Mehrwertsteuer zu zahlen, keine Einkommensteuer nach dem geänderten Gesetz über die Einkommensteuer natürlicher Personen zu zahlen
- Umsatz über 500 Millionen VND/Jahr: Steuerpflicht entsteht gemäß den Vorschriften
- Umsatz ist Bruttoumsatz, nicht Gewinn
- Die Steuererklärungspflicht muss auch dann erfüllt werden, wenn keine zu zahlende Steuer anfällt
Das richtige Verständnis von Anfang an ist der einzige Weg, rechtliche Risiken bei langfristiger Geschäftstätigkeit zu vermeiden.
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