Mit der rasanten Zunahme des E-Commerce wird die Frage „Müssen Einnahmen von E-Commerce-Plattformen versteuert werden?“ zu einem wichtigen Anliegen für Hunderttausende von Einzelpersonen und Kleinunternehmen, die online verkaufen. In der Realität verwechseln viele immer noch „Verkauf auf der Plattform“ mit „keine Steuererklärung erforderlich“, was zu Risiken von Nachzahlungen und Strafen führt, wenn die Steuerbehörden die Daten abgleichen.
Dieser Artikel klärt die steuerlichen Pflichten für Einnahmen von E-Commerce-Plattformen, die wichtigsten politischen Änderungen ab 2025-2026 und wie sich Verkäufer vorbereiten sollten, um nicht passiv zu sein.
Wenn Sie auf Shopee, Lazada, TikTok Shop oder anderen E-Commerce-Plattformen verkaufen, hängt die Antwort von drei entscheidenden Faktoren ab:
- In welcher Funktion verkaufen Sie (Einzelperson, Kleingewerbe, Unternehmen)?
- Verkaufen Sie auf einer Plattform mit oder ohne Zahlungsfunktion?
- Wann tritt die Regelung in Kraft (vor oder nach dem 01.07.2025)?
Müssen Verkäufer auf E-Commerce-Plattformen Steuern deklarieren und zahlen?
Grundsätzlich gilt: Wo eine Geschäftstätigkeit stattfindet, besteht eine steuerliche Pflicht, unabhängig von der Verkaufsform. Einnahmen von E-Commerce-Plattformen sind keine „virtuellen Einnahmen“, sondern tatsächliche Einnahmen aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen.
Wenn Verkäufer also Einnahmen aus dem Verkauf auf einer Plattform erzielen, müssen diese grundsätzlich gemäß den Vorschriften deklariert und versteuert werden.
Grundprinzip: Verkauf auf der Plattform ≠ Steuerbefreiung
Das Gesetz unterscheidet nicht:
- Online- oder Offline-Verkauf
- Verkauf über eine Plattform oder Direktverkauf
- Zahlung per Nachnahme oder E-Wallet
Der Unterschied liegt nur in der Art der Erfassung – der Deklaration – und des Datenabgleichs.
Große Änderung ab Mitte 2025: E-Commerce-Plattformen ziehen Steuern ein und führen sie ab
Ab dem 1. Juli 2025 werden E-Commerce-Plattformen mit Zahlungsfunktion in Vietnam gemäß den neuen Vorschriften Steuern für Einzelpersonen und Kleingewerbe, die auf ihren Plattformen verkaufen, einziehen und abführen.
Dennoch müssen Verkäufer weiterhin:
- Vollständige Identifikationsdaten an die Plattform übermitteln
- Einnahmen verfolgen, von denen Steuern einbehalten wurden
- Andere steuerliche Verpflichtungen deklarieren, falls diese entstehen
- Daten zur Unterstützung von Abgleichen und Erklärungen speichern
Für Plattformen ohne Zahlungsfunktion bleibt die Pflicht zur Steuererklärung und -zahlung beim Verkäufer liegen.
Weiterlesen: Im Jahr 2026: Deklarieren Kleingewerbe Steuern monatlich oder quartalsweise?
Wie werden Einnahmen von Plattformen für die Steuererklärung berechnet?
Nach dem Steuerrecht ist der steuerpflichtige Umsatz der Bruttoumsatz, d. h. der gesamte Wert der Waren und Dienstleistungen, den der Verkäufer aus der Transaktion erhält.
Gemäß den Steuerbestimmungen:
- Umsatz = Gesamtwert des auf der Bestellung ausgewiesenen Verkaufs
NICHT:
- Der tatsächliche Geldbetrag auf dem Konto
- Umsatz abzüglich Plattformgebühren
- Umsatz abzüglich Rücksendungen
Beispiel:
- Bestellung 1.000.000 VND
- Plattformgebühr 100.000 VND
- Sie erhalten nur 900.000 VND
→ Der steuerpflichtige Umsatz beträgt weiterhin 1.000.000 VND
Einnahmen von Plattformen sind eng mit elektronischen Rechnungen verbunden
Verkäufer müssen klar unterscheiden:
- Fälle, in denen die Plattform eine Ersatzrechnung ausstellt
- Fälle, in denen der Verkäufer die Rechnung selbst ausstellen muss
- Verfahren bei Rücksendungen, Rückerstattungen, Umsatzkorrekturen
Weiterlesen: Zusammenfassung über Ersatzrechnungen und Korrekturrechnungen
Praktische Lösung: Nicht Gesetze studieren, sondern das System richtig verwalten
Bei multikanaligem und plattformübergreifendem Verkauf:
- Handschriftliche Aufzeichnungen → definitiv fehlerhaft
- Einzelne Excel-Tabellen → keine Datenabgleiche möglich
- Wenn Sie vorgeladen werden → keine Beweise
Integrierte Managementsysteme wie GTG CRM lösen diese Engpässe:
- Produktsynchronisation von Shopee, Tiktok Shop, Lazada
- Zusammenfassung aller Bestellungen von Plattformen, Websites und Offline-Kanälen
- Verknüpfung von Umsatz ↔ Rechnung ↔ Lagerbestand ↔ Buchhaltung
- Ausstellung elektronischer Rechnungen über MISA, S-Invoice
- Automatische Erstellung von Ersatzrechnungen bei Rücksendungen
- Datenverfolgung für Erklärungen bei Bedarf

GTG CRM stellt automatisch Rechnungen über MISA, S-Invoice aus
Fazit
Einnahmen von E-Commerce-Plattformen fallen definitiv unter die Steuerverwaltung. Der aktuelle Unterschied liegt nicht darin, ob eine Steuererklärung „erforderlich ist oder nicht“, sondern darin, wer deklariert, wie deklariert wird und wie die Daten abgeglichen werden.
In einer Zeit, in der E-Commerce-Plattformen, Banken und Steuerbehörden eng vernetzt sind, ist der Online-Verkauf ohne Kontrolle der Einnahmen und steuerlichen Verpflichtungen kein latentes, sondern ein offensichtliches Risiko mehr.
Verkäufer, die langfristig erfolgreich sein wollen, müssen:
- Die Natur der Einnahmen von Plattformen richtig verstehen
- Die politischen Änderungen genau verfolgen
- Und von Anfang an in ein geeignetes Managementsystem investieren
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