Zusammen mit dem Boom des E-Commerce wird die Frage „Muss Umsatz auf E-Commerce-Marktplätzen steuerlich erklärt werden?“ für Hunderttausende von Privatpersonen und gewerblichen Kleinunternehmern, die online verkaufen, immer wichtiger. In der Praxis zeigt sich, dass nicht wenige Menschen weiterhin „Verkauf über den Marktplatz“ mit „keine Erklärung erforderlich“ verwechseln, was bei einem Datenabgleich durch die Steuerbehörde zu Nachforderungen und Strafen führen kann.
Dieser Artikel erläutert die steuerliche Pflicht im Zusammenhang mit Umsätzen auf E-Commerce-Marktplätzen, die wichtigsten neuen politischen Änderungen ab 2025–2026 und wie sich Verkäufer vorbereiten sollten, um nicht überrascht zu werden.
Wenn Sie auf Shopee, Lazada, TikTok Shop oder anderen E-Commerce-Marktplätzen verkaufen, hängt die Frage von drei entscheidenden Faktoren ab:
- Verkaufen Sie in der Rolle von wem (Privatperson, Gewerbetreibender, Unternehmen)?
- Verkaufen Sie über einen Marktplatz mit oder ohne Zahlungsfunktion?
- Gilt der Zeitpunkt vor oder nach dem 01.07.2025?
Müssen Verkäufer auf E-Commerce-Marktplätzen Steuern erklären und zahlen?
Grundsätzlich gilt: Wenn eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, entsteht auch eine steuerliche Pflicht – unabhängig von der Verkaufsform. Umsatz auf E-Commerce-Marktplätzen ist kein „virtueller Umsatz“, sondern ein realer Umsatz aus dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen.
Wenn ein Verkäufer also aus dem Verkauf über einen Marktplatz Einnahmen erzielt, müssen diese grundsätzlich weiterhin gemäß den Vorschriften erklärt und versteuert werden.
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Grundprinzip: Verkauf über den Marktplatz ≠ Befreiung von der Steuererklärung
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen:
- Online- oder Offline-Verkauf
- Verkauf über einen Marktplatz oder Direktverkauf
- Zahlung per Nachnahme oder E-Wallet
Der Unterschied liegt nur in der Art der Erfassung, der Erklärung und des Datenabgleichs.
Mehr lesen: Leitfaden zur ersten Anmeldung eines Gewerbes: Ablauf, Unterlagen und Wissenswertes
Große Änderung ab Mitte 2025: E-Commerce-Plattformen ziehen Steuern ein und führen sie ab
Ab dem 01.07.2025 werden gemäß den neuen Vorschriften E-Commerce-Plattformen mit Zahlungsfunktion in Vietnam die Steuer für Privatpersonen und gewerbliche Kleinunternehmer, die auf ihrer Plattform verkaufen, einbehalten und abführen.
Die Verkäufer müssen jedoch weiterhin:
- der Plattform vollständige Identifikationsdaten bereitstellen
- die bereits einbehaltenen Umsätze nachverfolgen
- weitere steuerliche Pflichten erklären, sofern solche entstehen
- Daten aufbewahren, um den Abgleich und die Nachweisführung zu erleichtern
Bei Plattformen ohne Zahlungsfunktion bleibt die Pflicht zur Erklärung und Zahlung der Steuer weiterhin beim Verkäufer.
Wie wird der Umsatz auf dem Marktplatz für die Steuererklärung berechnet?
Nach Steuerrecht ist der maßgebliche Umsatz der Bruttoumsatz, also der gesamte Wert der Waren oder Dienstleistungen, den der Verkäufer aus dem Geschäftsvorgang erhält.
Nach den Steuervorschriften gilt:
- Umsatz = der gesamte auf der Bestellung erfasste Verkaufswert
NICHT:
- der tatsächlich auf dem Konto eingegangene Betrag
- der Umsatz nach Abzug der Plattformgebühren
- der Umsatz nach Abzug von Retouren
Beispiel:
- Bestellung über 1.000.000đ
- Plattformgebühr 100.000đ
- Sie erhalten nur 900.000đ
→ Der steuerlich zu versteuernde Umsatz beträgt dennoch 1.000.000đ
Umsätze auf dem Marktplatz stehen in engem Zusammenhang mit der elektronischen Rechnung
Verkäufer müssen klar unterscheiden zwischen:
- dem Fall, in dem die Plattform die Rechnung ausstellt
- dem Fall, in dem der Verkäufer die Rechnung selbst ausstellen muss
- der Vorgehensweise bei Rückgabe, Rückerstattung und Umsatzanpassung
Weiterlesen: Zusammenfassung zu Ersatzrechnungen und Berichtigungsrechnungen
Praktische Lösung: nicht das Gesetz lernen, sondern das System richtig managen
Beim Verkauf über mehrere Kanäle und Marktplätze:
- Handschriftliche Notizen → garantiert fehlerhaft
- Unzusammenhängende Excel-Tabellen → keine Abstimmung möglich
- Wenn man vorgeladen wird → kann man es nicht nachweisen
Integrierte Management-Plattformen wie GTG CRM lösen genau diesen Engpass:
- Produkte synchronisieren von Shopee, Tiktok Shop, Lazada
- Alle Bestellungen von Marktplätzen, Website und Offline zusammenführen
- Umsatz ↔ Rechnung ↔ Lager ↔ Buchhaltung verknüpfen
- Elektronische Rechnungen über MISA, S-Invoice ausstellen
- Bei Retouren automatisch Ersatzrechnungen erstellen
- Daten nachvollziehbar speichern, um bei Bedarf Rechenschaft abzulegen

GTG CRM stellt Rechnungen automatisch über MISA, S-Invoice aus
Fazit
Umsätze auf E-Commerce-Marktplätzen unterliegen eindeutig der Steuerverwaltung. Der Unterschied liegt heute nicht darin, ob man überhaupt melden muss, sondern wer meldet, wie gemeldet wird und wie die Daten abgestimmt werden.
Vor dem Hintergrund, dass E-Commerce-Marktplätze, Banken und Steuerbehörden ihre Daten inzwischen eng miteinander verknüpfen, ist Online-Verkauf ohne Kontrolle von Umsatz und Steuerpflicht nicht mehr nur ein potenzielles Risiko, sondern ein reales.
Wer langfristig erfolgreich verkaufen will, sollte:
- den Charakter der Umsätze auf Marktplätzen richtig verstehen
- politische und regulatorische Änderungen genau verfolgen
- und von Anfang an in ein passendes Managementsystem investieren
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